Gesetz über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz
Vaduz (ots)
Die Verbraucher bestellen immer häufiger bestimmte Güter oder Dienstleistungen von zu Hause aus beim Lieferanten. Dafür stehen sowohl traditionelle Vertriebsmethoden, wie Katalog- oder Versandhandel, als auch moderne Formen wie E-Mail-Verkauf, Internetvertrieb, Teleshopping oder Ähnliches zur Verfügung. Die Verwendung der neuen Vertriebstechniken birgt für den Verbraucher gewisse Gefahren. Um diesen Gefahren zu begegnen, hat die Regierung die Schaffung eines Gesetztes über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz beschlossen und einen entsprechenden Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet.
Durch die immer weiter fortschreitende Entwicklung neuer Technologien wird es den Verbrauchern ermöglicht, sich einen besseren Überblick über das sich stetig ausweitende Angebot an Waren und Dienstleistungen zu verschaffen und durch zahlreich neue Kommunikationsmöglichkeiten, worin das Merkmal von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz besteht, wie zum Beispiel Videotext, elektronische Post, Telefax, Teleshopping oder über das Internet, seine Bestellungen zu tätigen.
«Die Verwendung dieser neuen Vertriebstechniken birgt für den Verbraucher jedoch auch gewissen Gefahren, welchen durch die Schaffung dieses Gesetzes begegnet werden soll», erklärte Regierungsrat Hansjörg Frick. «So darf unter anderem durch die Verwendung dieser neuen Vertriebstechniken die Information des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden, und es ist dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zuzugestehen. Ferner ist eine Frist für die Erfüllung des Vertrages vorzusehen», so Regierungsrat Hansjörg Frick weiter. «Die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt ohne vorherige Bestellung oder ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers ist unzulässig.» Ferner sollen geeignete Massnahmen getroffen werden, um den Verbraucher, der keine Kontaktaufnahme über die bereits erwähnten Kommunikationsmittel wünscht, auf wirksame Art und Weise vor derartigen Kontakten zu schützen.
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