Neugestaltung in der Liechtensteinischen Krankenkassenlandschaft
Vaduz (ots)
Regierung schlägt Zusammenschluss von LKK und FKB vor
Sonderprüfungen bei der LKK haben gezeigt, dass der im Herbst 1997 gesprochene Kredit nicht zum erhofften Erfolg geführt hat. Die Liechtensteinische Krankenkasse (LKK) sieht sich ernsthaften finanziellen Problemen gegenüber. Die Regierung ist bestrebt, für eine umfassende Lösung zu sorgen und hat einen Zusammenschluss der LKK mit der Freiwilligen Krankenkasse Balzers (FKB) vorgeschlagen. Ziel ist es, die Ansprüche und Rechte der Versicherten zu sichern.
Sonderprüfungen des Amtes für Volkswirtschaft (AVW) als Aufsichtsbehörde bei der LKK haben gezeigt, dass neue Massnahmen notwendig sind, um Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Die Regierung ist bestrebt, rasch und wirkungsvoll für eine umfassende Lösung zu sorgen. Erstes Ziel dabei ist, die Ansprüche und Rechte der Versicherten sicherzustellen. Die Regierung ist sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung gerade im Falle LKK sehr bewusst. Deshalb hat die Regierung eine Zusammenlegung der LKK mit der Freiwilligen Krankenkasse Balzers (FKB) in die Wege geleitet. Die Zusammenführung dieser beiden Krankenversicherungen soll zu einer Stärkung im liechtensteinischen Gesundheitswesen führen. Die FKB hat in den eingeleiteten Verhandlungen ihre Bereitschaft zu einer Fusion zum Ausdruck gebracht. Die FKB als anerkannte und seit über 75 Jahren im Lande tätige Krankenkasse mit ausgezeichneter Finanzlage stellt einen idealen Partner dar.
Damit eine eventuelle Zusammenführung bzw. eine Übertragung des Versichertenbestandes der LKK auf die FKB unter Vermeidung von Nachteilen für die LKK- und der FKB-Versicherten erfolgreich abgeschlossen werden kann, hat die Regierung eine entsprechende Absichtserklärung ausgesprochen. Demnach wird die Regierung bei einer erfolgreichen Zusammenführung der beiden Krankenkassen einen allfälligen Verlust der LKK abdecken. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages.
Die Sofortmassnahmen der Regierung und der Aufsichtsbehörde umfassen im Weiteren die Einsetzung eines Sonderbeauftragten der Aufsichtsbehörde, um die kurz- und mittelfristig notwendigen Entscheidungen rasch treffen und umsetzen zu können. Dem Sonderbeauftragten wurden alle dazu notwendigen Kompetenzen übertragen. Es wurde auch eine externe Überprüfung der Finanzlage der LKK in Auftrag gegeben.
Die Regierung hebt hervor, dass sie mit ihrer Mitteilung an die Öffentlichkeit umfassend und offen informieren will. Insbesondere alle bei der LKK Versicherten haben Anspruch darauf, von der schwierigen Situation und den von der Regierung beabsichtigten Massnahmen zu erfahren.
Mit den getroffenen Sofortmassnahmen soll zielgerichtet und wirkungsvoll auf eine optimale und zukunftsgerichtete Lösung hingearbeitet werden. Das gewählte Vorgehen und die angeordneten weiteren Überprüfungen bei der LKK sind darauf ausgerichtet, die weitere Entwicklung in die richtigen Bahnen zu lenken.
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