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Fürstentum Liechtenstein

Neugestaltung in der Liechtensteinischen Krankenkassenlandschaft

Vaduz (ots)

Regierung schlägt Zusammenschluss von LKK und FKB vor
Sonderprüfungen bei der LKK haben gezeigt, dass der
im Herbst 1997 gesprochene Kredit nicht zum erhofften Erfolg geführt
hat. Die Liechtensteinische Krankenkasse (LKK) sieht sich ernsthaften
finanziellen Problemen gegenüber. Die Regierung ist bestrebt, für
eine umfassende Lösung zu sorgen und hat einen Zusammenschluss der
LKK mit der Freiwilligen Krankenkasse Balzers (FKB) vorgeschlagen.
Ziel ist es, die Ansprüche und Rechte der Versicherten zu sichern.
Sonderprüfungen des Amtes für Volkswirtschaft (AVW) als
Aufsichtsbehörde bei der LKK haben gezeigt, dass neue Massnahmen
notwendig sind, um Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Die
Regierung ist bestrebt, rasch und wirkungsvoll für eine umfassende
Lösung zu sorgen. Erstes Ziel dabei ist, die Ansprüche und Rechte der
Versicherten sicherzustellen. Die Regierung ist sich ihrer
sozialpolitischen Verantwortung gerade im Falle LKK sehr bewusst.
Deshalb hat die Regierung eine Zusammenlegung der LKK mit der
Freiwilligen Krankenkasse Balzers (FKB) in die Wege geleitet. Die
Zusammenführung dieser beiden Krankenversicherungen soll zu einer
Stärkung im liechtensteinischen Gesundheitswesen führen. Die FKB hat
in den eingeleiteten Verhandlungen ihre Bereitschaft zu einer Fusion
zum Ausdruck gebracht. Die FKB als anerkannte und seit über 75 Jahren
im Lande tätige Krankenkasse mit ausgezeichneter Finanzlage stellt
einen idealen Partner dar.
Damit eine eventuelle Zusammenführung bzw. eine Übertragung des
Versichertenbestandes der LKK auf die FKB unter Vermeidung von
Nachteilen für die LKK- und der FKB-Versicherten erfolgreich
abgeschlossen werden kann, hat die Regierung eine entsprechende
Absichtserklärung ausgesprochen. Demnach wird die Regierung bei einer
erfolgreichen Zusammenführung der beiden Krankenkassen einen
allfälligen Verlust der LKK abdecken. Diese Erklärung gilt
vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages.
Die Sofortmassnahmen der Regierung und der Aufsichtsbehörde
umfassen im Weiteren die Einsetzung eines Sonderbeauftragten der
Aufsichtsbehörde, um die kurz- und mittelfristig notwendigen
Entscheidungen rasch treffen und umsetzen zu können. Dem
Sonderbeauftragten wurden alle dazu notwendigen Kompetenzen
übertragen. Es wurde auch eine externe Überprüfung der Finanzlage der
LKK in Auftrag gegeben.
Die Regierung hebt hervor, dass sie mit ihrer Mitteilung an die
Öffentlichkeit umfassend und offen informieren will. Insbesondere
alle bei der LKK Versicherten haben Anspruch darauf, von der
schwierigen Situation und den von der Regierung beabsichtigten
Massnahmen zu erfahren.
Mit den getroffenen Sofortmassnahmen soll zielgerichtet und
wirkungsvoll auf eine optimale und zukunftsgerichtete Lösung
hingearbeitet werden. Das gewählte Vorgehen und die angeordneten
weiteren Überprüfungen bei der LKK sind darauf ausgerichtet, die
weitere Entwicklung in die richtigen Bahnen zu lenken.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Regierungsrat Hansjörg Frick
Tel. +423/236-6011

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 57

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