Regierung verabschiedet Vernehmlassungsentwurf zur Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Februar 2002 einen Entwurf betreffend die Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes verabschiedet und interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht ab 13. Februar 2002 bei der Regierungskanzlei beziehen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. April 2002. Im Rahmen dieser Vernehmlassung wird ein Entwurf zur Schaffung eines eigenen Konsumentenschutzgesetzes in Liechtenstein vorgestellt. Bis heute gibt es in Liechtenstein noch kein derartiges Konsumentenschutzgesetz. Bestimmungen hinsichtlich des Verbraucherrechts sind heute verstreut in diversen Gesetzen zu finden.
Anlässlich der Landtagssitzung vom 17. Mai 2000 reichten deshalb verschiedene Abgeordnete ein Postulat ein, mit dem Inhalt, dass alle den Konsumentenschutz im weiteren Sinne betreffenden inländischen Rechtsvorschriften in einem übersichtlichen Konsumentenschutzgesetz zusammengefasst werden sollen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit zwar zahlreiche EWR-Richtlinien umgesetzt, verschiedene Bereiche des Konsumentenschutzes (z.B. Zusammenarbeit mit anderen Ländern bezüglich grenzüberschreitendem Handel) sind jedoch bis heute in Liechtenstein gesetzlich noch nicht geregelt.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf ist Bestandteil eines umfassenden Gesamtpaketes im Bereich des Verbraucher- und Konsumentenschutzes, welches von der Regierung in diesem Jahr dem Landtag zur Behandlung übergeben wird. Das Gesetz über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, welches bereits in der Regierungssitzung vom 29. Januar 2002 zur Behandlung an den Landtag verabschiedet wurde, sowie ein E-Commerce-Gesetz, welches sich bei den zuständigen Regierungs- und Verwaltungsstellen in Ausarbeitung befindet, sind weitere Teile davon.
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