Anerkennung eines Praktikums bei der Staatsanwaltschaft
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Entwurf zur Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 31. März 2002 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Ziel der Abänderung des Gesetzes ist die Anerkennung eines Praktikums bei der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Zulassung als Rechtsanwalt.
Die Regierung will in Zukunft wieder vermehrt liechtensteinische Staatsangehörige bei der Staatsanwaltschaft beschäftigen. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn eine entsprechende Ausbildung angeboten wird. Als ersten Schritt bietet die Regierung seit kurzem eine dreijährige Stelle für die Ausbildung zum Strafrechtsexperten oder zur Strafrechtsexpertin bei der Staatsanwaltschaft an. Diese Stelle umfasst eine vertiefende Ausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts, einschliesslich der Rechtshilfe und des internationalen Strafrechts mit dem Schwerpunkt Wirtschftsstrafrecht, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtlage am Finanzplatz Liechtenstein.
Um diese Ausbildung zukünftig noch attraktiver zu gestalten und vermehrt liechtensteinische Juristen anzusprechen sowie qualifizierte Personen zu gewinnen, welche später auch einmal als Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen in Frage kommen, soll die für die Rechtsanwaltsprüfung geforderte 6-monatige Mindestausbildungszeit bei einem liechtensteinischen Gericht auch bei der Staatsanwaltschaft gemacht werden können und für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung sowie zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes anerkannt werden.
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