Vorschriften betreffend Pouletfleisch und Pouletfleischerzeugnisse chinesischen Ursprungs
Vaduz (ots)
Die Feststellung von Antibiotika- Rückständen in Pouletfleisch chinesischen Ursprungs hat zu weitreichenden behördlichen Massnahmen geführt. Neben dem Importstopp und dem im betroffenen Ursprungsland aufzubauenden Zertifizierungs- und Kontrollsystem ist für den inländischen Konsumenten die Situation von Interesse, wie sie sich bei uns präsentiert. Das mit der Überwachung beauftragte Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen informiert im Folgenden über die Punkte, welche der Lebensmittelhandel sowie Industrie, Gewerbe und Gastronomie zu beachten haben:
Die Einfuhr von Hühnerfleisch chinesischen Ursprungs ist bis auf weiteres verboten. Das Inverkehrbringen von Hühnerfleisch und Erzeugnissen, welche Hühnerfleisch chinesischen Ursprungs enthalten, ist ohne repräsentative Untersuchung, die die Abwesenheit von Antibiotika belegt, verboten. Diese Bestimmung gilt für Importeure, Händler, Verkaufsgeschäfte jeder Art und Gastronomiebetriebe. Der glaubwürdige Nachweis, dass die Ware den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss folgende Kriterien erfüllen:
a) Repräsentative Probennahme aus dem Lagerbestand b) die Analysen müssen in einem akkreditierten Labor vorgenommen werden c) die Untersuchungen gehen zu Lasten des Auftraggebers in einem Laboratorium seiner Wahl (siehe Bst. b). Eine Liste der zugelassenen Laboratorien findet sich auf der Internetseite: www.gdsl.ch d) das Analysenresultat bedarf der Anerkennung durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen für die in Liechtenstein befindliche Ware. Die Bewilligung zum Inverkehrbringen wird den kantonalen Laboratorien und dem Bundesamt für Gesundheit der Schweiz mitgeteilt und vice versa. Die Handelstreibenden, welche über Hühnerfleisch chinesischen Ursprungs verfügen, haben es ihrem Lieferanten zurückzugeben oder unschädlich zu beseitigen (Regionale Tierkörpersammelstelle Buchs), sofern sie es nicht gemäss den vorstehend beschriebenen Kriterien untersuchen lassen.
Den Konsumenten, welche noch Hühnerfleisch chinesischen Ursprungs zu Hause haben, wird vom Konsum abgeraten. Sie können die Ware beim Verkäufer zurückgeben oder im Falle von Kleinstmengen entsorgen.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Tel.: +423-236'73'20
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li