Bericht zum Zustand und der Entwicklung der Waldverjüngung
Vaduz (ots)
Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung den Bericht des Amtes für Wald, Natur und Landschaft betreffend die Auswertung der Verjüngungserhebungen vom Sommer 2000 in den Verbisskontrollzäunen zur Kenntnis genommen. Der Bericht kann beim Amt für Wald, Natur und Landschaft bezogen werden.
Gemäss den Bestimmungen des Waldgesetzes ist zur laufenden Überprüfung des Waldzustandes und der Verjüngungsentwicklung ein Wildschadenkontrollsystem mit systematisch angeordneten Verbiss- Kontrollzäunen anzulegen. Mit diesem Kontrollverfahren werden die Verbisseinwirkungen durch Reh, Hirsch und Gämse auf die Waldverjüngung periodisch in gleicher Weise objektiv erfasst. Aus der Höhe der festgestellten Schadeneinwirkungen sowie der Tendenz der Schadenentwicklung lässt sich schliesslich die Tragbarkeit dieses Verbisses gemessen an den Verjüngungszielen beurteilen.
Die Ergebnisse widerspiegeln die im Rahmen des Landeswaldinventars 1998 gefundenen Erkenntnisse: Aus waldbaulicher Sicht weisen gesamthaft 63% der untersuchten Verjüngungsflächen untragbare Wildeinwirkungen auf. Dabei besonders erschreckend ist die Situation im Bereich zwischen 800 - 1'200 Meter über Meer, wo das Verhältnis zwischen tragbarer zu untragbarer Verbissbelastung 1 zu 7 beträgt. Nur unwesentlich besser zeigt sich die Lage in Gebieten oberhalb 1'200 Meter über Meer, wo 3 von 4 Zaunflächen waldbaulich untragbaren Wildeinfluss zeigen. Eine merkliche Verbesserung des Zustandes der Waldverjüngung im Vergleich zu früheren Erhebungen lässt sich in den unteren rheintalseitigen Tallagen und am Eschnerberg feststellen.
Der insgesamt nach wie vor sehr schlechte Verjüngungszustand im Liechtensteiner Wald vermindert im Hinblick auf die erwarteten Waldfunktionen die Leistungsfähigkeit ganz massgeblich: Insbesondere im Schutzwald wirkt sich die ungenügende Zahl an Jungbäumen und die gleichzeitige Reduktion der Baumartenvielfalt auf einige wenige verbissresistente Baumarten gravierend aus. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden somit eine massgebliche Bestimmungsgrösse bei der Beurteilung der Tragfähigkeit des Waldlebensraumes für Reh, Hirsch und Gämse.
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Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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Nr. 119 2002/749