Maximallänge für Lastwagen am San Bernardino, Grossen St. Bernhard und Simplon
Altdorf (ots)
Ein uneingeschränkter Schwerverkehr ist nach den Unfällen am San Bernardino nicht länger verantwortbar. Die Alpen-Initiative fordert deshalb aus Sicherheitsgründen eine sofortige Verkehrsbeschränkungen auf den Alpenpässen. Auf dem Gotthardpass gilt bereits heute ein Verbot für Anhängerzüge und Sattelschlepper.
Die Umleitung des Gotthardschwerverkehrs über den San Bernardino (1600 m ü.M.), den Grossen St. Bernhard (1900 m ü. M.) und den Simplon (2000 m ü.M.) ist unverantwortlich. Die Strassen sind steil, die Kurven eng und die Tunnel am Gr. St. Bernhard und am San Bernardino sind sicherheitsmässig weit schlechter gerüstet als der Gotthardtunnel. Die Risiken des Schwerverkehrs können weder den VerkehrsteilnehmerInnen noch den AnwohnerInnen zugemutet werden. Die wiederholten schweren Unfälle auf der A13 sollten genügend Warnung sein. Wenn wir nicht eine weitere Katastrophe provozieren wollen, so ist der Schwerverkehr über die Pässe sofort zu beschränken.
Die Alpen-Initiative fordert daher die betroffenen Kantone auf, gestützt auf Artikel 3 des Strassenverkehrsgesetzes und Artikel 1 der Durchgangsstrassenverordnung die Durchfahrt auf Lastwagen von max. 12 Metern Länge und 2,5 Metern Breite zu beschränken. Damit werden lange Anhängerzüge und Sattelschlepper, welche die grösste Gefahr darstellen, ferngehalten.
Die Regelung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die im Augenblick für die Gotthard-Passstrasse gilt, wo nur Solo-Lastwagen zugelassen sind. Anders als bei einer Kontingentierung oder einer Abstandsvorschrift im Tunnel ist für die Transportunternehmen bereits im voraus klar, welche Fahrzeuge passieren dürfen und welche nicht. Die Suche nach Stauräumen erübrigt sich. Die Versorgung des Tessins ist gewährleistet. Für den übrigen Schwerverkehr steht die Bahn zur Verfügung. Die Beschränkungen widersprechen internationalem Recht nicht, bleiben doch die Strassen grundsätzlich offen. Da sich auch einheimische Fahrzeuge an die Bestimmungen halten müssen, sind sie auch nicht diskriminierend.
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Alf Arnold, tel. +41 41 870 97 85