Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Vaduz (ots)
Rückzonierung nein - Schranken ja
Aufgabe der Gemeinden ist es, ihre Zonenpläne aufzustellen und weiterzuentwickeln. Sie haben den Lebensraum in Baugebiet und Nichtbaugebiet zu unterteilen. Sie haben mit dem Zonenplan die Nutzungsarten des Bodens festzulegen, Nutzungen einzuschränken oder gewisse Nutzungen vorzuschreiben.
Die Gemeinden haben die Grösse der Bauzone auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft auszurichten. Die heutigen Bauzonen sind aber weit über die wirklichen Raumbedürfnisse hinaus dimensioniert worden. Das ist aus heutiger Sicht weder ökonomisch, ökologisch noch räumlich sinnvoll. Daher wird im neuen Raumplanungsgesetz vorgeschlagen, dass Bauzonen einen Entwicklungsspielraum von höchstens zehn Jahren aufweisen sollen. Vorbehalten bleibt die im Raumplanungsgesetz vorgesehene Besitz- standsgarantie.
Das neue Raumplanungsgesetz will mit dieser Bestimmung für Gemeinden, Einwohner und Grundeigentümer Klarheit schaffen. Der Gesetzgeber verlangt keine Rückzonierung, setzt aber künftigen Erweiterungen präzise Schranken: Künftige Erweiterungen sind an den Nachweis gebunden, dass diese auch tatsächlich notwendig sind. Im Gesetzesvorschlag sind präzise Regeln und Grundsätze zur Beurteilung aufgestellt. Diese sind transparent und im Falle einer künftigen Erweiterung nachzuweisen. Im Falle einer Bauzonenerweiterung muss die Gemeinde:
ihre beabsichtigte künftige Entwicklung in einem Richtplan darlegen. Gleichzeitig sind auch die Konsequenzen bezüglich Verkehr, Natur, öffentlicher Bauten und Anlagen usw. zu überprüfen und aufzuzeigen;
den aktuellen Bedarf an Wohn- und Arbeitsflächen belegen;
die noch vorhandenen Bauzonenkapazitäten für Wohn- und Arbeitsplätze ermitteln und nachweisen.
Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist ein Gebot der Solidarität mit den künftigen Generationen im Fürstentum Liechtenstein und: die räumliche Chance für unsere Zukunft.
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