Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrands erlassen
Vaduz (ots)
Die Regierung genehmigte an ihrer gestrigen Sitzung den Entwurf zu einer Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrands (Feuerbrandverordnung, FBV). Die Verordnung beinhaltet Vorschriften hinsichtlich der Organisation und Durchführung der Bekämpfung des Feuerbrands. Zudem sind Bestimmungen betreffend die Pflichten von Land und Gemeinden, die Kontrollen, die zu ergreifenden Massnahmen und die Entschädigungen in die Verordnung aufgenommen worden.
Die Gemeinden, verschiedene Organisationen und Verbände sowie Amtsstellen wurden vorgängig ersucht, zuhanden des Ressorts Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft im Rahmen einer Vernehmlassung ihre Stellungnahme abzugeben. Notwendig wurde die Schaffung dieser Verordnung, nachdem im Sommer 2001 erste Feuerbrandfälle aufgetreten waren und im ganzen Land flächendeckende Kontrollen durchgeführt werden mussten.
Feuerbrand ist eine meldepflichtige gemeingefährliche Bakterienkrankheit von Pflanzen. Sie befällt Wirtspflanzen wie Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Zierpflanzen (Cotoneaster, Feuerdorn, Scheinquitte, Stranvaesia und Mispel) und Wildpflanzen (Weissdorn, Rotdorn, Mehlbeere und Vogelbeere).
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Nr. 171