Baldiges Inkrafttreten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
Vaduz (ots)
Gestern kam in New York die für das Inkrafttreten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court, ICC) notwendige Anzahl an Ratifikationen zusammen: In einer unter anderem im Gedenken an die Ereignisse des 11. September organisierten Sonderveranstaltung hinterlegten Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kambodscha, Demokratische Republik Kongo, Irland, Jordanien, Mongolei, Niger, Rumänien und die Slowakei gleichzeitig ihre Ratifikationsinstrumente, womit nunmehr 66 Länder das ICC-Statut ratifiziert haben. Liechtenstein hinterlegte sein Ratifikationsinstrument als 40. Staat bereits am 2. Oktober 2001. Das ICC-Statut tritt zwei volle Kalendermonate nach der gestrigen 60. Ratifikation in Kraft, also am 1. Juli dieses Jahres.
Zum ersten Mal in der Geschichte besteht damit eine internationale Strafgerichtsbarkeit über die Verbrechen des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie - zu einem späteren Zeitpunkt - die Aggression. Der ICC kann durch einen Vertragsstaat, den Sicherheitsrat oder aufgrund einer Initiative der Anklagebehörde befasst werden, und dies lediglich in Fällen, wo die primär zuständige nationale Gerichtsbarkeit nicht willens oder nicht dazu imstande ist, die begangenen Verbrechen strafrechtlich zu ahnden. Da das Statut keine rückwirkende Kraft hat, fallen ausschliesslich Verbrechen, welche nach dem Inkrafttreten am 1. Juli begangen werden, in die Gerichtsbarkeit des ICC.
Der ICC soll unter anderem die Einsetzung internationaler Gerichte zu einzelnen Ländersituationen unnötig machen - in den letzten zehn Jahren sind durch die Vereinten Nationen oder unter ihrer Mitarbeit Tribunale zum ehemaligen Jugoslawien, Ruanda und Sierra Leone geschaffen worden. Diese bereits bestehenden Tribunale werden ihre angefangenen Arbeiten möglichst bald zu Ende bringen.
Während der Ratifikationsprozess einen guten Verlauf nimmt, hat sich die Opposition der Vereinigten Staaten seit der Verabschiedung des Römer Statuts im Juli 1998 weiter verhärtet: Die USA fürchten trotz dem Primat der nationalen Gerichte die strafrechtliche Verfolgung von US-Truppenangehörigen sowie politisch motivierte Klagen gegen US-Vertreter vor dem ICC. Nachdem die Clinton-Administration das ICC-Statut Ende des Jahres 2000 unterzeichnet hatte, erklärte die neue republikanische Administration, sie fühle sich durch diese Unterzeichnung nicht gebunden und kündigte bald eine vollständige Opposition gegen den ICC an, unter anderem auch durch die Ausübung von Druck auf andere Staaten, das Statut nicht zu ratifizieren. Aufgrund dieser Ausgangslage wird der ICC von Anbeginn seiner Arbeiten unter starkem politischem Druck stehen.
Wie der Internationale Gerichtshof und das Jugoslawien-Tribunal wird der ICC Sitz in Den Haag haben. Die Arbeiten zur Einrichtung der Gebäulichkeiten und der weiteren Infrastruktur sind im Gang, die ersten Richterwahlen werden im Januar 2003 stattfinden.
Kontakt:
Presse- und Informationsamtes des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 183