Raumplanungsgesetz geht in die zweite Lesung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2002 ihren ergänzenden Bericht zur Gesetzesvorlage für ein Raumplanungsgesetz zuhanden des Landtages verabschiedet. In ihrem Bericht berücksichtigt sie die Stellungnahmen der Gemeinden, die nach der ersten Lesung eingeholt worden waren, sowie die Anregungen aus der Bevölkerung, die anlässlich der Informationsabende in den Gemeinden gemacht worden sind. Die Regierung unterbreitet dem Landtag in ihrem Bericht verschiedene Änderungsvorschläge zu kritisierten Artikeln; der Entscheid über die endgültige Ausformulierung der entsprechenden Gesetzesvorschriften liegt aber beim Landtag.
Mit dem Erlass eines Raumplanungsgesetzes möchte die Regierung auf das starke Wachstum der letzten Jahre und die damit verbundenen negativen Belastungen (Verkehr, Lärm, Luftverschmutzung) reagieren. Land und Gemeinden sollen ein Gesetzeswerk erhalten, in dem Aufgaben und Kompetenzen präzise abgegrenzt sind und das die Grundsätze für die künftige räumliche Entwicklung festlegt und die Basis für die Erhaltung unserer Siedlungs- und Lebensqualität schafft.
Geschichte der Vorlage
Die Schaffung des Gesetzes geht auf eine Motion im Jahre 1991 zurück. Am 16. September 1999 behandelte der Landtag einen Gesetzesentwurf in erster Lesung und bestellte eine Kommission, welche den Regierungsvorschlag umfassend überarbeitete. Wegen der einschneidenden Änderungen unterzog der Landtag den Kommissionsvorschlag in seiner Junisession 2001 einer erneuten ersten Lesung. Im Anschluss daran wurden die Gemeinden und die Liechtensteinische Ingenieur- und Architektenvereinigung zur Stellungnahme eingeladen sowie eine breit angelegte Informationskampagne bei der Bevölkerung durchgeführt. Anregungen und Kritik der Gemeindebehörden und aus der Bevölkerung sind nun in den Bericht der Regierung an den Landtag eingeflossen.
Schwerpunkte der Änderungsvorschlage
Ein erster Änderungsvorschlag betrifft die Grösse der Bauzone in den einzelnen Gemeinden. Die Regierung schlägt vor, die verschiedenen Zonenarten (Wohnzone, Gewerbezone, Industriezone, Ferienhauszone) sowie deren Ausbaugrad einer separaten Betrachtungsweise zu unterziehen. Damit wird es beispielsweise möglich, eine Industriezone, die zu 80 Prozent überbaut ist, auch dann zu erweitern, wenn die geforderte Dichte der Besiedlung noch nicht im ganzen Baugebiet der jeweiligen Gemeinde erreicht ist. Es liegt auch klar in der Kompetenz der Gemeinde, im Gemeinderichtplan festzulegen, welche Entwicklung sie hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und Bevölkerungszahl anstrebt und wie gross der Bedarf an den verschiedenen Zonen ist.
Zu ausführlichen Diskussionen führte auch die in Artikel 12 der Kommissionsvorlage vorgesehene Etappierung der Bauzonen in baureife und bis anhin nicht erschlossene Gebiete. Die Regierung schlägt vor, auf die Einteilung zu verzichten und den Entscheid über die Erschliessung nicht baureifer Zonen im Rahmen ihrer ortsplanerischen Verantwortung den Gemeinden zu überlassen. Dabei sind die Vorschriften des Raumplanungsgesetzes sowie die schon heute gültigen Bestimmungen des Baugesetzes und des Gesetzes über Baulandumlegungen zu beachten.
Schliesslich unterbreitet die Regierung dem Landtag auch Vorschläge für eine Erweiterung des Beschwerderechts von Grundeigentümern beim Erlass der Nutzungsordnung. Gleichzeitig schlägt sie vor, das Beschwerderecht von Verbänden des Heimat- und Umweltschutzes auf Fälle zu beschränken, wenn Bauzonenerweiterungen inventarisierte oder geschützte Landschaften oder Landschaftslemente betreffen.
Weitere Schritte
Der Landtag wird die Stellungnahme der Regierung im Rahmen der zweiten Lesung der Kommissionsvorlage in seiner Junisession (29. bis 21. Juni) beraten. Ob das Raumplanungsgesetz anschliessend einer Volksabstimmung unterbreitet wird, wird vom Landtag entschieden werden.
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