Gesetz über die Patentanwälte wird abgeändert
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Entwurf für die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte (Übergangsbestimmung betreffend die Rechtsanwälte und Rechtsagenten) genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis Ende Oktober 2002 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Die Gesetzesänderung sieht vor, Artikel 50 des Gesetzes ersatzlos zu streichen.
Mit der Schaffung des Patentanwaltsgesetzes im Jahre 1993 trat eine Übergangsbestimmung in Kraft, welche es den bereits in die Liste der Rechtsanwälte eingetragenen Personen sowie den Rechtsagenten weiterhin ermöglicht, die Tätigkeit eines verantwortlichen Geschäftsführers einer Patentanwaltsgesellschaft auszuüben, ohne über die entsprechende Patentanwaltsbefähigung zu verfügen. Nach Auffassung der Regierung wurde bei der Aufnahme dieser Übergangsbestimmung übersehen, dass es für die Patentanwälte unter altem Recht keine Rechtsbestimmung gegeben hat, wonach juristische Personen eine Patentanwaltstätigkeit ausüben können. Sie beantragt deshalb, den Artikel 50 ersatzlos zu streichen.
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