Finanzkontrolle erhält neue Stellung
Vaduz (ots)
Um die Oberaufsicht des Parlaments über die Geschäfts- und Haushaltsführung der Regierung und Verwaltung zu verstärken, soll die Finanzkontrolle als ständiges Organ der Finanzaufsicht Vorrangig die Geschäftsprüfungskommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Dies schlägt die Regierung in ihrer Vorlage zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes vor.
Die Bestimmungen des Geschäftsverkehrsgesetzes werden im Entwurf zur Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes ergänzt, indem die Finanzkontrolle verpflichtet wird, die Geschäftsprüfungskommission dabei zu unterstützen, die Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung unter Einbezug der Justizverwaltung vorrangig wahrzunehmen. Neben dieser Hauptaufgabe soll die Finanzkontrolle - soweit personelle Kapazitäten vorhanden sind - aber auch künftig der Regierung bei der Ausübung ihrer Aufsichtfunktionen zur Verfügung stehen.
Als ständiges Fachorgan der Finanzaufsicht arbeitet die Finanzkontrolle selbständig nach den im Revisionswesen üblichen Prüfungsmethoden. Sie ist fachlich unabhängig und in ihrer Prüfungstätigkeit einzig dem Gesetz sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Revision verpflichtet.
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