Vorprüfung der Verfassungsinitiative
Vaduz (ots)
Am 2. August 2002 wurde durch Fürst Hans-Adam II. und Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein bei der Regierung eine Volksinitiative zur Partialrevision der Liechtensteinischen Landesverfassung angemeldet. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2002 einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet, in welchem die vorgeschriebene Vorprüfung der Initiative vorgenommen wurde. Die Regierung kommt nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass die Verfassungsinitiative die im Volksrechtegesetz geregelten materiellen und formellen Voraussetzungen erfüllt und zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann.
Gemäss Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VGR) ist die Regierung für die Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen einer Initiative zuständig. Die Vorprüfung einer Initiative durch den Landtag umfasst die Prüfung auf Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen.
Im vorliegenden Fall muss die Regierung die Initiative lediglich auf die Konformität mit bestehenden Staatsverträgen überprüfen, da eine Verfassungsinitiative inhaltlich nicht mit dem geltendem Verfassungsrecht übereinstimmen kann, weil sie dessen Abänderung und Ergänzung bezweckt.
Kontakt: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler Sachbearbeitung: Ressort Präsidium Tel. +423/236'60'07
Kontakt:
Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li