Verlängerung der Jagdpachtperiode bis 2004
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2002 beschlossen, die Jagdpachtperiode 1994 - 2003 um ein Jagdjahr bis zum 31. März 2004 zu verlängern. Damit kam die Regierung einem Ansuchen einzelner Gemeinden nach, die im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf betreffend die Ausscheidung von Ruhezonen für Wildtiere und dem Bericht «Reviereinteilung und Revierbewertung» des Amtes für Wald, Natur und Landschaft, den Wunsch nach einer Verlängerung geäussert hatten. Die Verlängerung der Jagdpachtperiode soll es ermöglichen, unter Einbezug aller Beteiligten und nach gründlicher Prüfung der Vernehmlassungsergebnissen, die Voraussetzungen und Auflagen für die nächste Jagdpachtperiode eindeutig und verbindlich festzulegen.
Im August 2002 hat die Regierung den Verordnungsentwurf betreffend die Ausscheidung von Ruhezonen für Wildtiere und einen sich darauf abstützenden Bericht über die Neueinteilung der Jagdreviere den interessierten Kreisen mit Frist bis zum 13. September 2002 zur Vernehmlassung unterbreitet. Neben den Gemeinden und Alpgenossenschaften als direkt Betroffene wurden auch die im einschlägigen Bereich tätigen Organisationen und Amtsstellen in die Vernehmlassung einbezogen.
Eine Vielzahl der in die Vernehmlassung einbezogenen Gemeinden und Alpgenossenschaften haben daraufhin bereits ihre Stellungnahme abgegeben. Die Regierung darf festhalten, dass in diesen Stellungnahmen eine grundsätzlich positive Haltung sowohl zur Ausscheidung von Ruhezonen für Wildtiere als auch zur Neueinteilung der Jagdreviere festzustellen ist. Diese Massnahmen werden allgemein als ein wichtiger Schritt hin zu einem verstärkten Schutz unserer wildlebenden Tierarten und einer nachhaltigen Jagd anerkannt. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer haben um eine Fristverlängerung angesucht, um sich eingehender mit der Thematik befassen zu können. In Anbetracht der grossen Bedeutung der Materie und im Bemühen um die Erarbeitung einer Lösung unter Einbezug aller Meinungen hat die Regierung deshalb die Vernehmlassungsfrist bis zum 13. Dezember 2002 verlängert. Somit soll ein grösstmöglicher Konsens herbeigeführt werden. Die Umsetzung der Wald-Wild-Strategie 2000 soll auf einer breiten und tragfähigen Grundlage langfristig gesichert werden.
Die Regierung bekräftigt, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse der «Wald-Wild-Strategie 2000: Gutachten zur praktischen Lösung des Wald-Wild-Problems im Fürstentum Liechtenstein» die sachlich relevante Grundlage für die notwendigen Massnahmen bilden. Dieses Gutachten, dem schiedsrichterlicher Charakter zukommt, wurde gemeinsam von der Liechtensteiner Pächterschaft und der Regierung in Auftrag gegeben.
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