Agrarpaket zur zweiten Lesung im November Landtag
Vaduz (ots)
Die Regierung legt dem Landtag mit ihrer Stellungnahme zu den Fragen anlässlich der ersten Lesung ein weiterentwickeltes und ausgereiftes Agrarpaket vor. Die Anliegen der Landtagsabgeordneten und der VBO wurden eingehend überprüft und führten insbesondere in den Bereichen Beitragsvoraussetzungen, Alpung und Förderung der Produktion auf Raufutterbasis zu erheblichen Verbesserungen. Ziel des Agrarpaketes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte im gemeinsamen schweizerisch-liechtensteinischen Markt zu sichern. Aufgrund der Dringlichkeit der Massnahmen soll das Agrarpaket vom Landtag noch im November verabschiedet werden und rückwirkend per 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Die generelle Stossrichtung des Agrarpaketes 2001 fand im September Landtag eine breite Unterstützung. Die erste Lesung hat jedoch auch die weitreichende Verflechtung der Agrarpolitiken über die Grenzen hinweg und die Komplexität von agrarpolitischen Eingriffen aufgezeigt. Vor allem hat sich verdeutlicht, dass die Vorlage nicht nur für sich alleine beurteilt werden kann. Die liechtensteinischen und schweizerischen Landwirte befinden sich aufgrund des Zollabkommens in einem gemeinsamen Agrarwirtschafts- raum. Beide Länder verfolgen jedoch eine eigenständige Agrarpolitik. Dies gestattet es, gezielter auf die liechtensteinischen Besonderheiten einzugehen. Das Agrarpaket 2001 konzentriert sich vor allem darauf, die Wettbewerbsnachteile Liechtensteins gegenüber der Schweiz in den Bereichen Fleischproduktion auf Raufutterbasis, Jungviehaufzucht und Ackerbau auszugleichen. Die Massnahmen sind ein Bekenntnis zu unserer multifunktionalen Landwirtschaft und deren Leistungen. Die Entflechtung der Marktstützungspolitik wird konsequent weitergeführt.
Beiträge für die extensive Tier- und Pflanzenproduktion
Mit den Beiträgen für Raufutter verzehrende Nutztiere soll die extensive Nutzung von Wiesen durch Mast- und Aufzuchttiere gefördert werden. Die Rindfleischproduktion auf Raufutterbasis bildet neben der Schafhaltung und der Milchviehaufzucht die Hauptzielgruppe für diese Beiträge. Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der ersten Lesung wird im Bereich der Sömmerung vorgeschlagen. Die Bestossung der liechtensteinischen Alpen soll durch ein einfaches Anreizsystem gefördert werden. Dieser soge- nannte Zusatzbeitrag für die Alpung soll für alle Tiere gleich hoch sein und mindestens 150 Franken je Grossvieheinheit betragen. Als vorsorgliche Massnahme für einen allfälligen Ausgleich von weiteren Milchpreissenkungen schlägt die Regierung zusätzlich vor, die gesetzliche Grundlage für eine Ausschüttung von Raufutterbeiträgen für Milchkühe zu schaffen. Die Höhe dieses Beitrages soll von den Entwicklungen auf dem Milchmarkt und den damit verbundenen politischen Massnahmen der Schweiz abhängen. Im Bereich des Pflanzenbaus werden im Agrarpaket Beiträge für die Extensoproduktion von Getreide und Raps eingeführt. Mit dieser Massnahme wird die Ökologisierung des liechtensteinischen Ackerbaus zielgerichtet vorangetrieben.
Gleichbehandlung der Schafhalter
Die Regierung hat die Anliegen der Schafhalter betreffend die Herbstweide von ökologischen Ausgleichsflächen überprüft und schlägt eine kontrollierte Einführung der Herbstweide für alle Wiederkäuer vor. Dabei müssen von allen Tierhaltern Bestimmungen eingehalten werden, die eine schonende Nutzung der staatlich geförderten Extensivflächen garantieren. Die vorgesehene «kontrollierte Herbstweide» ermöglicht eine Gleichbehandlung aller Tierhalter. Somit werden sowohl die Interessen der Ökologie als auch jene der landwirtschaftlichen Produktion angemessen berücksichtigt. Eine weitere Verbesserung der Situation der Schafhalter wird durch die Erhöhung der Beitragslimite für die Schafhaltung im Berggebiet erzielt. In Analogie zur schweizerischen Bestimmung soll die Limite auf 20 Grossvieheinheiten erhöht werden, was zu einer geringfügigen Einkommensverbesserung der Schafhalter im Berggebiet führt.
Beitragsberechtigung und Sanktionierung
Zur Sicherstellung eines korrekten Gesetzesvollzuges wird die Bezugsberechtigung für Direktzahlungen genau definiert. Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen sollen keine Anreize zum Führen von mehreren Betrieben gesetzt werden. Die Regierung schlägt nach eingehender Prüfung verschiedener Anträge vor, dem Vorschlag der VBO betreffend Definition des Begriffes ,Betriebsleiter» zu folgen. Die vorgeschlagene Definition ermöglicht die Führung von zwei Landwirtschaftsbetrieben und die Vermeidung von allfälligen Missbräuchen. Im weiteren erarbeitet die Regierung zur Erhöhung der Transparenz bei der Sanktionierung von Verstössen gegen das Umweltschutz- oder Tierschutzgesetz ein Reglement auf Verordnungsebene.
Dank dieser Massnahmen wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte wesentlich verbessert und der Fortbestand der Landwirtschaft gesichert.
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