Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien
Vaduz (ots)
Liechtenstein im guten Mittelfeld
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am 12. November ihren zweiten Halbjahresbericht 2002 über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EFTA-Staaten (Internal Market Scoreboard EFTA States No 11) veröffentlicht. Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst - parallel zur EU- Kommission - jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres einen Bericht über die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Dabei werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen EWR-Vertragsstaaten dargestellt und andererseits allfällige Vertragsverletzungsverfahren bekannt gegeben, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder oder mangelhafter Umsetzung der Richtlinien eingeleitet worden und zum Stichtag noch nicht abgeschlossen sind.
Per Stichtag 1. Oktober 2002 umfasste das EWR-Abkommen 1392 Binnenmarkt-Richtlinien. Auf der Basis dieser Anzahl ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 97.9 Prozent bzw. ein Umsetzungsdefizit von 2.1 Prozent. Somit rangiert Liechtenstein im Mittelfeld der 18 EWR-Staaten auf Platz 10. Norwegen weist gegenwärtig ein Umsetzungsdefizit von 1 Prozent auf, was den Norwegern den 4. Platz zuweist. Für Island ergibt sich aufgrund des Umsetzungsdefizits von 1.4 Prozent Platz 6-7. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit der drei EWR/EFTA-Staaten hat sich um 0.5 auf 1.5 Prozent erhöht, wobei die EFTA- Überwachungsbehörde zu bedenken gibt, dass sich das Defizit auch in den EU-Staaten im Berichtszeitraum erhöht hat (gegenwärtig 2.1 Prozent).
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- Überwachungsbehörde gegenüber den 3 EWR/EFTA-Vertragsstaaten hat sich auf 51 verringert: Gegen Norwegen laufen in 30 Fällen, gegen Island in 13 und gegen Liechtenstein in 8 Fällen entsprechende Verfahren. Stichtag dabei war der 31. August 2002.
Die Stichtage zeigen, dass der Bericht lediglich Anhaltspunkte für den tatsächlichen Umsetzungsstatus geben kann. Unbeachtet bleiben dabei Richtlinien, die seit dem Stichtag bereits in nationales Recht umgesetzt werden sind, aber auch neue Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind. Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden sowie der neuen Richtlinien versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen werden dabei zum Beispiel im Bereich des Konsumentenschutzes, der Telekommunikation sowie der audiovisuellen Dienste liegen.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde ist im Internet unter www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286'18'61). Fragen können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236'60'37; E-Mail: info@sewr.llv.li).
Kontakt:
Rückfragen: Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle EWR, Tel. +423/236'60'37
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Nr. 608