Änderung der Basler Konvention
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Änderung der sogenannten Basler Konvention über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Sonderabfällen und ihrer Beseitigung. Mit der Änderung wird die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus Industriestaaten (OECD-Mitgliedstaaten, Europäische Gemeinschaft sowie Liechtenstein) in Entwicklungsländer und Schwellenländer untersagt. Dieses Exportverbot bedeutet eine erhebliche Verstärkung der Basler Konvention von 1989, welche Liechtenstein am 27. Januar 1992 ratifiziert hat.
Die Basler Konvention, die heute 152 Vertragsparteien umfasst, wurde mit dem Ziel erarbeitet, die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zu regeln und eine umweltverträgliche Verwertung oder Entsorgung solcher Abfälle zu gewährleisten. Ihre Ausfuhr ist nur in Vertragstaaten des Übereinkommens und nur mit dem Einverständnis der betroffenen Export-, Import- und Transitstaaten möglich. Zudem muss die Gewähr vorliegen, dass die Verwertung oder die Entsorgung der Abfälle auf umweltverträgliche Weise erfolgt.
Das zusätzliche Ausfuhrverbot, welches 1995 von den Vertragsparteien des Übereinkommens verabschiedet wurde, soll Entwicklungsländer vor unerwünschten Abfällen schützen. Die Industriestaaten müssen ihre gefährlichen Abfälle in ihren eigenen Anlagen entsorgen oder rezyklieren. Mit der Annahme der Änderung der Konvention wird Liechtenstein dem Ziel seiner Abfallpolitik, eine umweltverträgliche und weitgehend auf dem Verursacherprinzip basierende Entsorgung zu verfolgen, gerecht.
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