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Fürstentum Liechtenstein

Änderung der Basler Konvention

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend die Änderung der sogenannten Basler Konvention
über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit
Sonderabfällen und ihrer Beseitigung. Mit der Änderung wird die
Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus Industriestaaten
(OECD-Mitgliedstaaten, Europäische Gemeinschaft sowie Liechtenstein)
in Entwicklungsländer und Schwellenländer untersagt. Dieses
Exportverbot bedeutet eine erhebliche Verstärkung der Basler
Konvention von 1989, welche Liechtenstein am 27. Januar 1992
ratifiziert hat.
Die Basler Konvention, die heute 152 Vertragsparteien umfasst,
wurde mit dem Ziel erarbeitet, die grenzüberschreitende Verbringung
gefährlicher Abfälle zu regeln und eine umweltverträgliche Verwertung
oder Entsorgung solcher Abfälle zu gewährleisten. Ihre Ausfuhr ist
nur in Vertragstaaten des Übereinkommens und nur mit dem
Einverständnis der betroffenen Export-, Import- und Transitstaaten
möglich. Zudem muss die Gewähr vorliegen, dass die Verwertung oder
die Entsorgung der Abfälle auf umweltverträgliche Weise erfolgt.
Das zusätzliche Ausfuhrverbot, welches 1995 von den
Vertragsparteien des Übereinkommens verabschiedet wurde, soll
Entwicklungsländer vor unerwünschten Abfällen schützen. Die
Industriestaaten müssen ihre gefährlichen Abfälle in ihren eigenen
Anlagen entsorgen oder rezyklieren. Mit der Annahme der Änderung der
Konvention wird Liechtenstein dem Ziel seiner Abfallpolitik, eine
umweltverträgliche und weitgehend auf dem Verursacherprinzip
basierende Entsorgung zu verfolgen, gerecht.

Kontakt:

Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres
Tel. +423/236'60'24

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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