Verordnung über die Sicherstellung der Pensionsversicherung
Vaduz, 4. Dezember (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2002 die Verordnung über die Sicherstellung der Finanzierung der Pensionsversicherung genehmigt. Die Verordnung regelt die Bestimmungen für die Anlage und Bewertung des Pensionsversicherungsvermögens. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass ein Sonderbeitrag des Landes an die der Pensionsversicherung angeschlossenen Dienstgeber geleistet werden kann. Ausserdem wird darin die Berechung und Höhe des Sonderbeitrages festgelegt.
Das Land übernimmt gegenüber der Pensionsversichung für das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Der Dienstgeber ist verpflichtet einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Durch die börsenbedingte negative Entwicklung der Deckungsgrade der Pensionsversicherung für das Staatspersonal wurde die Schaffung einer Verordnung notwendig, worin definiert ist, ob ein Sonderbeitrag geleistet werden und wie hoch dieser allenfalls sein muss.
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Nr. 667 2002/3392-381 4. Dezember 2002
(SDA-ATS//)
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