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Fürstentum Liechtenstein

Verordnung über die Sicherstellung der Pensionsversicherung

Vaduz, 4. Dezember (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
3. Dezember 2002 die Verordnung über die Sicherstellung der
Finanzierung der Pensionsversicherung genehmigt. Die Verordnung
regelt die Bestimmungen für die Anlage und Bewertung des
Pensionsversicherungsvermögens. Damit wird die Voraussetzung
geschaffen, dass ein Sonderbeitrag des Landes an die der
Pensionsversicherung angeschlossenen Dienstgeber geleistet werden
kann. Ausserdem wird darin die Berechung und Höhe des Sonderbeitrages
festgelegt.
Das Land übernimmt gegenüber der Pensionsversichung für das
Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Der Dienstgeber ist
verpflichtet einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der
finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Durch die
börsenbedingte negative Entwicklung der Deckungsgrade der
Pensionsversicherung für das Staatspersonal wurde die Schaffung einer
Verordnung notwendig, worin definiert ist, ob ein Sonderbeitrag
geleistet werden und wie hoch dieser allenfalls sein muss.

Kontakt:

Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Amt für Personal und Organisation (+423/236'66'44)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 667 2002/3392-381 4. Dezember 2002

(SDA-ATS//)

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