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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtenstein-Verfassungsänderung: Regierung äussert Befremden über Vorgehen der Venedig-Kommission des Europarates

Vaduz, 8. Januar (pafl) -

(ots)

Regierung fordert Anhörung aller Seiten

Die liechtensteinische Regierung hat in
einem Schreiben vom 7. Januar an den Europarat ihr Befremden über 
das Vorgehen der Venedig-Kommission zum Ausdruck gebracht.
In ihrem Brief kritisiert die Regierung insbesondere die einseitig 
selektive Sachverhaltsdarstellung und Schlussfolgerungen im 
Gutachten der Venedig-Kommission vom 14. Dezember 2002 zum Thema der 
liechtensteinischen Verfassungsänderung.
Die unvollständige Behandlung und teilweise faktisch unrichtige 
Auslegung der liechtensteinischen Verfassung und damit auch der 
Initiative zu ihrer Änderung durch die Venedig-Kommission lassen aus 
Sicht der Regierung nicht zu, dass nur dieses Gutachten als 
Grundlage für weitere Diskussionen verwendet wird. Dem Gutachten 
fehlt das Hineindenken in das direkt demokratische politische Leben 
eines Volkes von 33.000 Einwohnern.
Die Regierung kritisiert in ihrem Brief an den Europarat auch das 
Vorgehen der Venedig-Kommission, die nur nach wiederholtem 
Nachfragen des liechtensteinischen Ständigen Vertreters beim 
Europarat die Möglichkeit eröffnet hat, einen liechtensteinischen 
Repräsentanten zur Sitzung der Venedig-Kommission am 13. Dezember 
2002 zu entsenden. Die Unterlagen wurden dann so spät zugestellt, 
dass eine fundierte Vorbereitung und Abklärungen nicht möglich 
waren. Das Ersuchen Liechtensteins auf Verschiebung des Traktandums 
wurde abgelehnt.
Die Regierung weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass 37 Prozent 
aller stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger die 
Verfassungsinitiative des Fürstenhauses unterzeichnet und damit 
ausdrücklich ihren Willen bekundet haben, eben diesen 
Verfassungstext in der gesetzlich vorgesehenen Frist zur Abstimmung 
zu bringen. 11 Prozent haben einen Gegenvorschlag zur 
Verfassungsänderung unterschrieben. Die Abstimmung über beide 
Volksinitiativen wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 
Frist von drei Monaten stattfinden, nämlich am 14. und 16. März 
2003.
"Die Regierung verschliesst sich keinesfalls einer Diskussion, weder 
über die Einhaltung demokratischer Mindeststandards in Europa, noch 
in diesem Zusammenhang über die liechtensteinische Verfassung im 
Europarat", betonte der liechtensteinische Aussenminister, Ernst 
Walch, heute. "Weil aber die politischen Gegebenheiten 
Liechtensteins naturgemäss wenig bekannt sind und die Thematik eine 
gesamteuropäisch komplexe ist, bedarf es einer gründlichen 
Auseinandersetzung und der sorgfältigen Anhörung aller Seiten."

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