pafl: Urheberrecht für Künstler
(ots)
Vaduz, 6. Februar (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Richtlinie 2001/84/EG über das Folgerecht für den Urheber des Originals eines Kunstwerkes zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Folgerecht ist ein Schutzrecht, das es einem Künstler oder seinen Erben ermöglicht, einen Prozentsatz aus dem Wiederverkauf eines Werkes durch einen Vertreter des Kunstmarktes zu beanspruchen. Das Ziel besteht darin, den Künstlern, die zu Jugendzeiten ihre Werke zu günstigen Preisen verkauft haben, die Möglichkeit einzuräumen, am später eintretenden Erfolg und den damit einhergehenden Gewinnen der Kunsthändler finanziell beteiligt zu werden.
Das Folgerecht ist ein Recht, das dem Urheber oder Künstler die Möglichkeit gibt, für jeden Weiterverkauf seines Werks eine Vergütung zu erhalten. Es trägt dazu bei, das Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen Lage von bildenden Künstlern und anderen Künstlern, die die Möglichkeit haben, ihre Werke mehrfach zu verwerten, wieder herzustellen.
Die Richtlinie ermöglicht es Künstlern das Folgerecht, unabhängig davon wo ihre Werke im EWR-Raum veräussert werden, in Anspruch zu nehmen. Das Folgerecht wird vom Verkäufer (Auktionshaus, Galerie oder Kunsthändler) abgeführt. Es steht dem Urheber des Werks und nach seinem Tod während maximal 70 Jahren seinen Rechtsnachfolgern zu. Die Mitgliedstaaten können die kollektive Verwertung der gezahlten Beträge vorsehen.
Ferner liefert die Richtlinie der Kommission eine Grundlage für ihre Bemühung, die Anerkennung des Folgerechts auf internationaler Ebene voranzubringen. Nr. 37
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Amt für Volkswirtschaft
Anne-Sophie Constans-Lampert
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