pafl: LBA: Neue Organisationsstruktur - Bewährtes erhalten, Verbesserungspotenziale nutzen
(ots)
Vaduz, 11. Februar (pafl) -
An der Regierungssitzung vom 11. Februar 2003 verabschiedete die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des LBA-Gesetzes zu Handen des Landtages. Die Gesetzesrevision sieht vor, die Organisationsstruktur der Liechtenstein Bus Anstalt zu entflechten und zu optimieren. Bewährtes soll erhalten bleiben, Verbesserungspotenzial im organisatorischen Bereich soll ausgeschöpft werden.
Vorteile durch neue Organisationsstruktur
Die LBA, gesetzlich derzeit als selbständige Anstalt öffentlichen Rechts konzipiert, soll nach der geplanten Gesetzesänderung als unselbständige Anstalt öffentlichen Rechts in die Landesverwaltung integriert werden. Die vom Landtag angeregte Strukturanalyse hat ergeben, dass mit einer Eingliederung der LBA in die Verwaltung (wie sie ansatzweise schon vor der Gründung im Jahre 1999 diskutiert wurde) merkliche Vorteile gegenüber der heutigen organisatorischen Ausgestaltung erzielt werden können. Neben einer leichteren Organisationsstruktur und einer Bündelung der Kompetenzen können die Overhead-Kosten, welche durch die Tätigkeiten des Verwaltungsrates generiert wurden, eingespart werden. Die neue LBA, integriert in die Landesverwaltung, wird über keinen Verwaltungsrat mehr verfügen, sofern der Landtag der Gesetzesänderung zustimmt.
Bewährtes erhalten
Die LBA konnte sich seit der Gründung im Jahre 1999 durch ein gezieltes werbetechnisches Design und den Beitritt zu verschiedenen Verkehrsverbünden einen guten Bekanntheitsgrad im In- und Ausland schaffen. Durch die geplante Neugestaltung der Organisationsstruktur bleibt Logo, Branding, Corporate Identity sowie Corporate Design erhalten.
Übernahmeangebot für LBA-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen
Dem Geschäftsführer sowie den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LBA wird aufgrund des Berichtes und Antrages ein befristetes Übernahmeangebot zu verwaltungsüblichen Konditionen in das Gefüge der Landesverwaltung unterbreitet werden. Dieses Übernahmeangebot zeigt, dass die Regierung das Interesse verfolgt, Kontinuität in der operativen Ausgestaltung zu wahren sowie bestehendes Know-how im Bereich des öffentlichen Bus-Systems zu erhalten.
Verwaltungsrat wird durch Verkehrsbeauftragten ersetzt
Die Aufgaben des Verwaltungsrates, welche praktisch ausschliesslich verwaltungstechnischer Natur sind, sollen in Zukunft - unter Vermeidung hoher Overhead-Kosten - von einem Mitarbeiter der Landesverwaltung wahrgenommen und mitbetreut werden. Dies rechtfertigt sich alleine schon aus dem Umstand, dass es sich im Gegensatz zu anderen selbständigen Anstalten öffentlichen Rechts bei der LBA um einen Betrieb handelt, welcher sich vorwiegend über staatliche Beiträge finanzieren muss. Öffentlicher Verkehr im Sinne der staatlichen Grundversorgung kann ohnehin nicht kostendeckend eigenfinanziert werden.
Dieser Mitarbeiter wird die Funktion des "Verkehrsbeauftragten" übernehmen und im Sinne einer Bündelung der Kräfte und Vernetzung der Agenden und Kompetenzen mittelfristig ein liechtensteinisches Mobilitätszentrum aufbauen.
Kontakt:
Peter Kindle
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