pafl: Telekommunikation: Altlastenbereinigung für die LTN
(ots)Preisvorteile für Endkunden angestrebt
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Februar einen Bericht und Antrag betreffend die Rückerstattung des Kaufpreises über 25 Mio. Franken für die Telekommunikationsinfrastruktur an die LTN verabschiedet. Der Hohe Landtag wird sich im März mit dem vorgeschlagenen Finanzbeschluss befassen.
Korrektur von ehemaligen Entscheiden
Im Zusammenhang mit der Privatisierung der Telekommunikation wurde die LTN im Jahre 1998 verpflichtet, dem Land Liechtenstein, trotz seiner Eigenschaft als Alleinaktionär, für die Übernahme der Telekommunikationsinfrastruktur einen Betrag von 25 Mio. Franken zu erstatten. Mit dem gestern von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag soll die damalige Entscheidung des Landes Liechtenstein korrigiert werden. Der LTN (Liechtenstein TeleNet AG) sollen - vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages - die für die Übernahme der Infrastruktur angefallenen Kosten von 25 Mio. Franken zurückerstattet werden.
Langfristige Sicherung der Grundversorgung
Durch die Rückerstattung der Kosten für die Telekommunikationsinfrastruktur soll nicht nur die unrichtige Entscheidung aus dem Jahre 1998 korrigiert werden, sondern auch positive Nebeneffekte erzielt werden, welche sich unmittelbar auf den liechtensteinischen Endkunden auswirken. Des Weiteren kann mit der Rückerstattung der 25 Mio. Franken eine deutliche Verbesserung der Ertragslage der LTN erreicht werden. Die LTN kann mit der vorgeschlagenen abschliessenden Massnahme langfristig für die Sicherung und Aufrechterhaltung der Grundversorgung sowie für zukünftige Herausforderungen vorbereitet werden.
Vorteile für Endkunden
Die vorgesehene Kostenrückerstattung verbessert nicht nur die ökonomische Ausgangslage des Grundversorgers LTN, sondern ermöglicht auch Preisvorteile für die Telekommunikationsendkunden. Bereits im ehemaligen Telekommunikations-Monopol-Modell war die Infrastruktur bereits abgeschrieben. Das heisst, die Kunden hatten das Netz in der Vergangenheit durch die Entrichtung von Anschluss- und Gesprächsgebühren bereits bezahlt. Ohne die Rückerstattung der angeführten 25 Mio. Franken wäre die LTN gezwungen, diesen Betrag - durch Abwälzung auf den Endkunden - nochmals zu amortisieren.
LTN: gesund in die Zukunft
Durch Bereinigung von Altlasten, welche die LTN seit ihrer Gründung mitträgt, kann das Unternehmen die technologische Neu- und Weiterentwicklung des Telekommunikationssektors in Liechtenstein langfristig sichern. Um diese Sicherung zu untermauern, hat die Regierung im Mai 2002 auch die Absichtserklärung mit der Swisscom Fixnet AG unterzeichnet und massive Anstrengungen zur Vereinfachung des Telekommunikationskonstruktes sowie die Neugestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen in Angriff genommen.
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