pafl: Europäische Zusammenarbeit gegen das grenzüberschreitende Verbrechen
(ots)
Vaduz, 26. Februar (pafl) -
Der Ständige Vertreter Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, hinterlegte am 26. Februar 2003 die Ratifikationsurkunde Liechtensteins zum Europäischen Übereinkommen vom 15. Mai 1972 über die Übertragung der Strafverfolgung. Der Landtag hatte dem Bericht und Antrag zum Übereinkommen, welcher vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten vorbereitet worden war, in seiner Sitzung vom Dezember 2002 zugestimmt.
Das Übereinkommen erweitert die völkerrechtliche Basis für die Übertragung und Übernahme der Strafverfolgung und ergänzt das Europäische Rechtshilfeübereinkommen, bei dem Liechtenstein seit 1970 Vertragsstaat ist. Die Vorteile des Übereinkommens erweisen sich vor allem in jenen Fällen, in denen ein Vertragsstaat trotz seiner an sich gegebenen Zuständigkeit an der Durchführung des Strafverfahrens gehindert ist, oder in den Fällen, in denen die Strafverfolgung in dem anderen Vertragsstaat geboten erscheint. Das Übereinkommen hat seit den Terroranschlägen gegen die USA vom 11. September 2001 an politischer Bedeutung gewonnen und wird seither zu jenen Europaratskonventionen gezählt, die auch der Terrorismusbekämpfung dienen. Es tritt für Liechtenstein am 25. Mai 2003 in Kraft.
Kontakt:
Kerstin Appel
Tel.: +423/236 60 24
kerstin.appel@mr.llv.li