BWO: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahr 2002
Bern (ots)
Im ersten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten Halbjahr 2001, nämlich 15'538 gegenüber 14'286. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 23'393 Anfechtungen hängig, wovon 15'758 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6'906 Fällen (Vorsemester 6'277), bzw. 43.83 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im Einzelnen Mietzinserhöhungen 1'483 (1'365) Mietzinssenkungen 355 (319) Anfangsmietzins 100 (203) Kündigungsschutz 1'980 (1'726) Mietzinshinterlegung 505 (431) andere Gründe 2'483 (2'233)
In 3'293 (3'119) Fällen, bzw. 20.90 %, konnte keine Einigung erzielt werden. Es betraf dies im Einzelnen Mietzinssenkungen 225 (240) Mietzinserhöhungen 541 (589) Anfangsmietzinse 82 (51) andere Gründe 2'445 (2'239)
In 1'138 (1'025) Fällen, bzw. 7.22 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen den Kündigungsschutz 796 (723) und die Mietzinshinterlegung 342 (302)
4'421 (3'972) Anfechtungen, bzw. 28.06 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 3'533 (3'181) oder durch Schiedsgericht 171 (155)
7'635 (7'774) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Bern, 19. September 2002
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT Kommunikationsdienst
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