pafl: Einheitlicher Rahmen für Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
(ots)
Vaduz, 20. März (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur EG-Richtlinie 2002/14, welche einen allgemeinen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft festlegt, zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, einen europaweiten einheitlichen Rahmen festzulegen, nach welchem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen oder Betrieben über grundlegende Änderungen unterrichtet und angehört werden.
Dabei bedeutet Unterrichtung, dass die Arbeitnehmervertreter genügend Informationen erhalten müssen, um die behandelten Fragen zu prüfen und zur Kenntnis zu nehmen. Anhörung bedeutet, dass ein Meinungsaustausch und ein Dialog zwischen den Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern durchgeführt werden muss. Im Wesentlichen umfasst dies wirtschaftliche und strategische Angelegenheiten, die Beschäftigungsentwicklungen und Entscheidungen, die zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsverträge führen können.
Die Informationen an die Arbeitnehmervertreter müssen alle relevanten Angaben zu bestimmten Themen enthalten und sind den Arbeitnehmervertretern so zu übermitteln, dass sie die Möglichkeit haben, die Informationen zu prüfen und gegebenenfalls Anhörungen vorzubereiten. Die Information ist also rechtzeitig weiterzugeben, sodass die Arbeitnehmervertreter vor Unternehmensentscheidungen reagieren zu können.
Die Definition der Arbeitnehmervertreter obliegt den Mitgliedsstaaten. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass diese vom Arbeitgeber unabhängig sind und alle Arbeitnehmer, die von der Richtlinie erfasst sind, vertreten.
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Karin Zech
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