pafl: Liechtensteinische Verfassungsänderung vor dem Europarat: Kein Monitoring-Verfahren eingeleitet
(ots)
Vaduz, 2. April (pafl) -
Das Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat den Antrag der Venedig-Kommission auf Behandlung der liechtensteinischen Verfassungsänderung an das Monitoring- Komitee verwiesen. Zur Zeit sei kein Monitoring-Verfahren eingeleitet, sagte der liechtensteinische Regierungschef Otmar Hasler heute anlässlich einer Medienkonferenz. Sollte es jedoch zu einem solchen kommen, so stehe Liechtenstein für sachliche Diskussionen zur Verfügung.
Die Regierung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und verweist gleichzeitig auf das eindeutige Ergebnis der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vom 16. März. "Die Stimmbeteiligung von knapp 90 Prozent war die höchste seit 20 Jahren.
Die Initiative des Fürstenhauses wurde mit fast zwei Drittel Mehrheit (64,3 Prozent) angenommen. Die "Initiative Verfassungsfrieden" erhielt 16,5 Prozent der Stimmen. Das ist ein eindeutiges Ergebnis. Das Büro der Parlamentarischen Versammlung hat auch ausdrücklich festgehalten, dass das Ergebnis der Verfassungsabstimmung zu akzeptieren sei," sagte Regierungschef Otmar Hasler.
Liechtenstein ist seit 1978 Mitglied des Europarates auf der Basis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. "Wir schätzen die Rolle des Europarates zur Schaffung und Erhaltung eines möglichst freiheitlichen, die Menschenrechte schützenden Rechtsraumes in Europa. Der Europarat bzw. dessen Organe beschäftigen sich auf Ansuchen liechtensteinischer Staatsbürger mit der Verfassungsreform in Liechtenstein.
Die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist mit vielen anderen Verfassungen nicht vergleichbar. Der in der Verfassung grundgelegte Dualismus, die Teilung der Staatsgewalt in Fürst und Volk ist eine auf unser Land zugeschnittene, geschichtlich gewachsene Lösung. "Die liechtensteinische Staatsform ist ein Teil der liechtensteinischen Identität," so Hasler.
Liechtenstein sei eine gelebte Demokratie auf rechtsstaatlicher Grundlage. Dem in seiner Stellung durchaus starken Monarchen stehe ein starkes Volk gegenüber, das mit äusserst weitreichenden direkt- demokratischen Rechten ausgestattet ist und durch die Rechtsstaatlichkeit in seinen verfassungsmässig gewährleisteten Rechten geschützt sei, betonte Otmar Hasler.
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