pafl: Kundmachung der abgeänderten Verfassungsbestimmungen
(ots)
Vaduz, 23. April (pafl) -
Die anlässlich der Volksabstimmung vom 14./16. März 2003 von den liechtensteinischen Stimmberechtigten angenommenen Verfassungsänderungen machen die Anpassung und Abänderung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen bzw. die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter erforderlich. Im Hinblick auf diese Gesetzesarbeiten hat die Regierung eine Koordinierungsgruppe bestellt und diese beauftragt, die notwendigen Abklärungen durchzuführen und den Entwurf für einen Bericht und Antrag zu Handen des Landtages vorzubereiten.
Insbesondere das in der abgeänderten Verfassung vorgesehene neue Richterernennungsverfahren erfordert die Anpassung verschiedener Gesetze. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Gerichtsorganisationsgesetz und die Geschäftsordnung für das Landgericht sowie das Staatsgerichtshofgesetz. Im weiteren sind in Zusammenhang mit dem neuen Richterernennungsverfahren verschiedene gesetzliche Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Regierung sieht hier die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter vor.
Ein entsprechender Bericht und Antrag wird dem Landtag für die Sitzung von Mitte Juni 2003 zur Behandlung vorgelegt werden. Das bedeutet, dass gleichzeitig auch das neue Verfassungsgesetz, welches am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, erst zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht werden soll, um zu verhindern, dass im Anlassfall (z.B. bei anstehenden Richterernennungen) gesetzliche Ausführungsbestimmungen fehlen. Die Regierung hat deshalb in Absprache mit dem Landesfürsten folgendes Vorgehen beschlossen: Der Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zu den Anpassungsgesetzen wird dem Landtag für die Sitzung vom 11./12./13. Juni 2003 zur Behandlung vorgelegt. Die Kundmachung des Verfassungsgesetzes erfolgt im Anschluss an die 1. Lesung der Anpassungsgesetze am 1. Juli 2003. Diese Gesetze sollen dann vom Landtag in der Septembersitzung abschliessend behandelt werden.
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Norbert Hemmerle
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