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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Kundmachung der abgeänderten Verfassungsbestimmungen

(ots)

Vaduz, 23. April (pafl) -

Die anlässlich der
Volksabstimmung vom 14./16. März 2003 von den liechtensteinischen 
Stimmberechtigten angenommenen Verfassungsänderungen machen die 
Anpassung und Abänderung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen 
bzw. die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter 
erforderlich. Im Hinblick auf diese Gesetzesarbeiten hat die 
Regierung eine Koordinierungsgruppe bestellt und diese beauftragt, 
die notwendigen Abklärungen durchzuführen und den Entwurf für einen 
Bericht und Antrag zu Handen des Landtages vorzubereiten.
Insbesondere das in der abgeänderten Verfassung vorgesehene neue 
Richterernennungsverfahren erfordert die Anpassung verschiedener 
Gesetze. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das 
Gerichtsorganisationsgesetz und die Geschäftsordnung für das 
Landgericht sowie das Staatsgerichtshofgesetz. Im weiteren sind in 
Zusammenhang mit dem neuen Richterernennungsverfahren verschiedene 
gesetzliche Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Regierung sieht 
hier die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter 
vor.
Ein entsprechender Bericht und Antrag wird dem Landtag für die 
Sitzung von Mitte Juni 2003 zur Behandlung vorgelegt werden. Das 
bedeutet, dass gleichzeitig auch das neue Verfassungsgesetz, welches 
am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, erst zu einem späteren 
Zeitpunkt kundgemacht werden soll, um zu verhindern, dass im 
Anlassfall (z.B. bei anstehenden Richterernennungen) gesetzliche 
Ausführungsbestimmungen fehlen. Die Regierung hat deshalb in 
Absprache mit dem Landesfürsten folgendes Vorgehen beschlossen: Der 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zu den 
Anpassungsgesetzen wird dem Landtag für die Sitzung vom 11./12./13. 
Juni 2003 zur Behandlung vorgelegt. Die Kundmachung des 
Verfassungsgesetzes erfolgt im Anschluss an die 1. Lesung der 
Anpassungsgesetze am 1. Juli 2003. Diese Gesetze sollen dann vom 
Landtag in der Septembersitzung abschliessend behandelt werden.

Kontakt:

Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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