pafl: Regierung verabschiedet Anti-Terrorismuspaket
(ots)
Vaduz, 14. Mai (pafl) -
Im Gefolge der schrecklichen Terroranschläge vom 11. September 2001 beabsichtigt auch das Fürstentum Liechtenstein sein strafrechtliches Instrumentarium zur Bekämpfung terroristischer Umtriebe im Einklang mit internationalen Vorgaben und Vorbildern zu adaptieren. Aus diesem Grund hat die Regierung einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Sorgfaltspflichtgesetzes, das so genannte Anti-Terrorismuspaket, zuhanden des Landtags verabschiedet. Im Zentrum dieser Revision des Strafrechts steht die Schaffung der neuen Strafnormen "Terroristische Straftaten", "Terrorismusfinanzierung" sowie "Terroristische Vereinigung".
Der Tatbestand der terroristischen Straftat ermöglicht, das spezifische Unrecht von Terroranschlägen mit strengerer Strafe zu vergelten. Der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung bestraft diejenigen Personen, die in der Absicht, ein solcherart qualifiziertes Verbrechen zu finanzieren, Vermögenswerte sammeln oder bereitstellen. Mit dem Tatbestand der terroristischen Vereinigung wird ein auf längere Dauer angelegter, organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die zusammenwirken, um terroristische Straftaten zu begehen, unter Strafe gestellt.
Die vorgeschlagenen neuen Strafnormen sollen es ermöglichen, die strafrechtlichen Lücken bei der Erfassung von Terrorismus und dessen Unterstützung zu schliessen und den Anforderungen des UNO- Terrorismusfinanzierungsübereinkommen und der UNO- Sicherheitsratsresolution zu entsprechen.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
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