pafl: Rechtlicher Schutz für biotechnologische Erfindungen
(ots)
Vaduz, 14. Mai (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur EG-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch die Richtlinie wird die Anwendung von rechtlich verbindlichen ethischen Schutzmassnahmen bei der Patentierung von biotechnologischen Erfindungen garantiert. Es wird gewährleistet, dass Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie im gesamten Binnenmarkt nach denselben Grundsätzen Patentschutz erlangen.
Die Richtlinie will patentfähige und nicht patentfähige Erfindungen klar voneinander trennen und deutlich machen, dass Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst, nicht patentierbar sind. Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, das Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn können demnach nicht als patentfähige Erfindungen betrachtet werden.
Das Patentrecht muss unter Wahrung der Grundprinzipien ausgeübt werden, die die Würde und die Unversehrtheit des Menschen gewährleisten. Es ist wichtig, den Grundsatz zu bekräftigen, wonach der menschliche Körper in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung nicht patentierbar ist. Diese Prinzipien stehen im Einklang mit den im Patentrecht vorgesehenen Patentierbarkeitskriterien, wonach eine blosse Entdeckung nicht Gegenstand eines Patents sein kann.
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