pafl: Schutz der Entwicklungsländer vor gefährlichen Abfällen
(ots)
Vaduz, 20. Mai (pafl) -
Der Ständige Vertreter Liechtensteins bei den Vereinten Nationen, Botschafter Christian Wenaweser, hinterlegte am 20. Mai 2003 die Annahmeurkunde Liechtensteins zur Änderung der so genannten Basler Konvention über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Sonderabfällen und ihrer Beseitigung.
Mit der Änderung, welche noch nicht in Kraft ist, wird die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus Industriestaaten (OECD- Mitgliedstaaten, Europäische Gemeinschaft sowie Liechtenstein) in Entwicklungsländer und Schwellenländer untersagt. Dieses Exportverbot bedeutet eine erhebliche Verstärkung der Basler Konvention, welche Liechtenstein am 27. Januar 1992 ratifiziert hat. Mit der Annahme der Änderung wird Liechtenstein dem Ziel seiner Abfallpolitik, eine umweltverträgliche und weitgehend auf dem Verursacherprinzip basierende Entsorgung zu verfolgen, gerecht.