Härteres Vorgehen gegen dissoziale und straffällige Asylbewerber
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat will gegen dissoziale und straffällige Asylbewerber härter vorgehen. Er hat eine Reihe von Massnahmen beschlossen, um den Problemen zu begegnen, die eine kleine Minderheit von Asylsuchenden im Kanton Luzern verursachen.
Innerhalb des letzten Jahres ist die Zahl der Asylbewerber im Kanton Luzern um zehn Prozent auf rund 3'000 zurückgegangen und erreichte damit einen Tiefststand seit August 1994. Damit dürfte aber die Talsohle erreicht sein, denn sowohl gesamtschweizerisch wie europaweit zeichnet sich wieder eine Zunahme der Zahl der Asylgesuche ab.
Die Zusammensetzung der Asylbewerber hat sich stark verändert. Vermehrt ersuchen junge, alleinstehende Männer um Asyl. Verändert hat sich auch die Statistik der Herkunftsländer. Vor allem die Anteile der Asylsuchenden aus afrikanischen Ländern (insbesondere aus Westafrika) und aus den GUS-Staaten sind stark gewachsen.
Ungefähr seit einem Jahr zeigen sich in den Asylzentren Schwierigkeiten mit einer kleinen Zahl von Asylsuchenden (etwa 5 Prozent). Dies hat auch zu Reaktionen im Parlament geführt. Häufig handelt es sich um Asylbewerber aus Bürgerkriegsländern, die keinerlei Perspektive sehen und sich deshalb nicht einordnen können. Zunehmend ist unter den Asylsuchenden auch Kleinkriminalität festzustellen. Bei den Straftaten handelt es sich vorwiegend um Drogenkonsum, Drogenhandel mit kleinen Mengen und Diebstahl.
Der Regierungsrat hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, eine Analyse der Situation vorzunehmen und zusätzliche Massnahmen für die Bekämpfung der Probleme vorzuschlagen. Ein Runder Tisch mit der Vorsteherin des Sicherheitsdepartementes, Regierungsrätin Margrit Fischer-Willimann, und den Vorstehern des Wirtschaftsdepartementes, Regierungsrat Anton Schwingruber, und des Gesundheits- und Sozialdepartementes, Regierungsrat Markus Dürr, hat die Vorschläge der Arbeitsgruppe geprüft und dem Regierungsrat Massnahmen empfohlen. Der Regierungsrat hat die folgenden Massnahmen angeordnet:
- Ausgrenzungen (ein Asylbewerber darf ein bestimmtes Gebiet, eine bestimmte Gemeinde nicht betreten) und Eingrenzungen (ein Asylbewerber darf ein bestimmtes Gebiet, eine bestimmte Gemeinde nicht verlassen) werden durch das Amt für Migration bei festgestelltem Fehlverhalten konsequent verfügt und mit einer Meldepflicht gekoppelt. Tägliche oder wöchentliche Meldungen werden am zugewiesenen Aufenthaltsort einverlangt (beispielsweise bei Polizeiposten, bei den Gemeindekanzleien oder bei anderen mit Vertrauenspersonen besetzten Stellen). Diese Massnahmen treten teilweise an die Stelle der Meldepflicht
beim Amt für Migration, ersetzen sie aber nicht. Ein Verstoss gegen eine entsprechende Anordnung gilt als Verletzung der Mitwirkungspflicht. Die Polizei erstattet bei Missachtungen konsequent Anzeige.
- Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof übernimmt den Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft an den Standorten Kriens, Willisau und Sursee. Dabei gelten besondere Haftbedingungen (vgl. Art. 13d Abs. 2 ANAG). Die Zusammenlegung mit Personen im Strafvollzug ist nicht gestattet und wird daher vermieden.
- Das Amt für Migration interveniert beim Bundesamt für Flüchtlinge und der Schweizerischen Asylrekurskommission für eine richtige Priorisierung der Asylgesuche. Zudem werden problematische Fälle dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht.
- Eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus Kanton und Bund klärt die Machbarkeit einer speziellen Unterbringung für Asylsuchende ab, die sich dissozial verhalten.
An den Bund werden folgende Forderungen gestellt:
- Vom Bundesamt für Flüchtlinge und von der Asylrekurskommission sind Priorisierungswünsche des Kantons in der Behandlung von Asylgesuchen laufend zu überprüfen und in die Planung einzubeziehen. Der Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung soll dabei besonders gewichtet werden.
- Es soll eine Anpassung der Zwangsmassnahmen geprüft und vorgenommen werden: Vorgeschlagen werden unter anderem die Verlängerung der zulässigen Haftdauer, eine griffigere Fassung der Zwangsmassnahmen (Bsp. Hausdurchsuchung nach Reisepapieren bei Dritten) und eine Beweislastumkehrung in bestimmten Fällen bei der Altersbestimmung von Asylsuchenden.
- Der Bund führt beschleunigte Verfahren in offensichtlich klaren Fällen direkt an den Empfangstellen durch und verfügt wo möglich
die sofortige Rückführung.
- Der Bund führt eigene Zentren (z.B. in militärischen Anlagen) für Personen, die im beschleunigten Verfahren abgewiesen wurden und nicht sofort ausgeschafft werden können.
- Der Bund übernimmt die zusätzlichen Betreuungskosten bei spezieller Unterbringung.
Mit dem Bundesamt für Flüchtlinge haben bereits Gespräche stattgefunden.
Kontakt:
Regierungsrat Markus Dürr
Tel. +41/41/228'60'81
Statistik zum Asylwesen im Kanton Luzern: Die neuesten Zahlen sind
abzurufen unter
mailto:claudio.leitgeb@amigra.wd.lu.ch