Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei in Südafrika: Umfangreiche Akteneinsicht und mehrere Einvernahmen
Bern (ots)
Reise im Rahmen Rechtshilfezusammenarbeit abgeschlossen
Die beiden Vertreter von Bundesanwaltschaft (BA) und Bundeskriminalpolizei (BKP), die letzte Woche zu Ermittlungen im Rahmen der Rechtshilfezusammenarbeit in Südafrika weilten, sind am Montag in die Schweiz zurückgekehrt. Sie hatten von den südafrikanischen Behörden Einsicht in die sehr umfangreichen Akten des in Südafrika gegen Wouter Basson geführten Strafverfahrens erhalten. Verschiedene Akten wurden der Schweiz rechtshilfehalber zur Verfügung gestellt. Mehrere Personen, darunter ehemalige ranghohe südafrikanische Behördenvertreter, konnten als Zeugen befragt werden.
Im Rahmen des von der Bundesanwaltschaft seit Juni 1999 unter anderem wegen des Verdachts des unerlaubten Exports und Transits von strategischen Gütern geführten Ermittlungsverfahrens hatten sich die Vertreter von BA und BKP am vorletzten Samstag nach Südafrika begeben. Es ging bei diesem Besuch darum, im direkten Kontakt mit den südafrikanischen Justizbehörden auf dem Rechtshilfeweg zu weiteren Informationen zu gelangen, welche die Abklärung möglicher strafrechtlich relevanter Verstösse im Verkehr zwischen zwischen der Schweiz und Südafrika ermöglichen sollen. Im Mai 2000 hatte Südafrika der Schweiz bereits einmal Rechtshilfe geleistet und anlässlich eines Besuchs einer südafrikanischen Delegation in der Schweiz Aktenmaterial übergeben.
Die Schweizer Ermittler erhielten nun anlässlich ihres Aufenthalts in Südafrika im Rahmen der ersuchten Rechtshilfe von der südafrikanischen Staatsanwaltschaft sehr weitgehenden Zugang zu den umfangreichen Akten, die bei dieser aufgrund des in Südafrika gegen Wouter Basson geführten Strafverfahrens vorliegen. Dabei konzentrierten sich die Schweizer Vertreter auf Unterlagen, die möglicherweise Aufschluss geben über die das Schweizer Verfahren betreffenden Fragen hinsichtlich illegaler Warenlieferungen. Eine Anzahl solcher Akten wurden den Schweizer Strafverfolgungsbehörden von den südafrikanischen Behörden rechtshilfehalber zur Verfügung gestellt. Diese Akten werden nun in der Schweiz im Rahmen des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens einer vertieften Prüfung unterzogen.
Im weiteren konnten zu dem das Schweizer Verfahren betreffende Sachzusammenhang der mutmasslichen illegalen Güterlieferungen rechtshilfeweise mehrere Zeugenbefragungen vorgenommen werden, darunter solche von ehemaligen ranghohen südafrikanischen Behördenvertretern. Eine Einschätzung, welchen Einfluss die dabei erhobenen Informationen auf das Schweizer Verfahren haben, ist zur Zeit noch nicht möglich. Auf eine Befragung von Wouter Basson musste im Hinblick auf das kurz vor Abschluss stehende, komplexe Verfahren der südafrikanischen Justiz vorderhand verzichtet werden.
Der im Schweizer Verfahren ebenfalls aufgeführte Verdacht des verbotenen politischen Nachrichtendienstes war im übrigen nicht Gegenstand der im Rahmen dieser Reise vorgenommenen Ermittlungen, da für solche Delikte grundsätzlich keine Rechtshilfe möglich ist. Die von der Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei geführten Ermittlungen zur Klärung möglicher strafrechtlich relevanter, nachrichtendienstlicher Delikte zwischen der Schweiz und Südafrika gehen indessen weiter.
Kontakt:
Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef BA
Tel. +41/31/324'32'40