pafl: Abänderung der Verordnung über die IV
(ots)
Vaduz, 28. Mai (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Invalidenversicherung abgeändert. Die Abänderung der Verordnung wurde notwendig, nachdem durch die letzte Novelle des Gesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) die Sonderschulmassnahmen aus diesem herausgelöst und in die Schulgesetzgebung übertragen wurde. Die IV beteiligt sich aber weiterhin an den entsprechenden Kosten.
Die bisherige Bestimmung, wonach die IV-Anstalt dem Staat 50 Prozent der Kosten vergütet, die diesem aus zusätzlich zum eigentlichen Unterricht notwendigen, von privaten Trägern durchgeführten pädagogisch-therapeutischen Massnahmen im Sinne der Schulgesetzgebung erwachsen, bleibt weiterhin in Kraft. In einer neuen Bestimmung wird klargestellt, dass die IV auch 50 Prozent der Transportkosten im Zusammenhang mit pädagogisch-therapeutischen Massnahmen vergütet.
Die Verordnung tritt rückwirkend auf 1. Januar 2002 in Kraft.