Fakultätentag der Schweizer Rechtsfakultäten in Luzern
Luzern (ots)
Die neun Schweizer Rechtsfakultäten (Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen und Zürich) haben soeben an der neuen Luzerner Rechtsfakultät ihren jährlichen Fakultätentag durchgeführt. Im Vordergrund der Beratungen standen zwei Traktanden:
1. Anpassung und Erweiterung der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Semestern und Prüfungen sowie die Zulassung zum Doktorat
Die geltende Fassung der Mobilitätsvereinbarung unter den Rechtsfakultäten stammt aus dem Jahre 1998. Seitherige Entwicklungen im Aufbau der Studienprogramme erforderten einzelne Anpassungen. Im Weiteren und vor allem ist die im Oktober 2001 eröffnete Luzerner Rechtsfakultät mit grosser Freude als Konventionspartnerin aufgenommen worden.
2. Angemessene Ausstattung der Rechtsfakultäten mit finanziellen, personellen und sachlichen Mitteln
Die meisten Schweizer Rechtsfakultäten sind mit einem extrem ungünstigen Zahlenverhältnis zwischen Lehrkörper und Studierenden konfrontiert. Dieses hat sich in den letzten zehn Jahren noch zusätzlich verschlechtert. Dies kann auf die Dauer nicht ohne negative Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität und die Forschungsleistungen der Rechtsfakultäten bleiben.
Die Schweizer Rechtsfakultäten begrüssen und unterstützen daher vorbehaltlos die Massnahmen, welche die von der Gruppe Wissenschaft und Forschung eingesetzte Arbeitsgruppe in ihrem unlängst publizierten Schlussbericht über die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften postuliert. Danach sollen in den Geistes- und Sozialwissenschaften und damit auch in der Rechtswissenschaft auf eine Professur nicht mehr als 40 Studierende entfallen. Im Weiteren werden zu Recht namentlich auch Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Forschungsförderung gefordert.
Ungeachtet der Verwirklichung der Massnahmen im genannten Bericht vertreten die Schweizer Rechtsfakultäten die Auffassung, dass die Universitätsleitungen den finanziellen, personellen und sachlichen Bedürfnissen der Rechtsfakultäten vermehrte Aufmerksamkeit schenken und deren Anstrengungen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und der Forschungsleistungen durch vermehrte Mittelzuweisungen honorieren sollten. Die heutige Mittelverteilung innerhalb der Universitäten trägt der Bedeutung der Rechtsfakultäten strukturell zu wenig Rechnung. Der laufende Bologna-Prozess führt zu weiteren Belastungen des Lehrkörpers, was die Dringlichkeit zusätzlicher Mittel noch erhöht.
Der Fakultätentag hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die Vorschläge zur Formulierung und Vertretung gemeinsamer Interessen hinsichtlich der Ausstattung mit angemessenen Mitteln erarbeiten soll.
Kontakt:
Prof. Paul Richli
Gründungsdekan der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Luzern
Tel. +41/41/228'61'19
maitol: paul.richli@unilu.ch