pafl: Abänderung des Tourismusgesetzes in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 10. Juli (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf für die Abänderung des Tourismus-Gesetzes genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 26. September 2003 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht ab nächster Woche bei der Regierungskanzlei beziehen. Die von der Regierung vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig anstelle des Landgerichts die Verwaltung für die Übertretungen nach Artikel 25 des Tourismus-Gesetzes zuständig ist.
Der Vollzug des Hotelmeldewesens bereitet Probleme, seit dieses 1971 im Fremdenverkehrsgesetz eingeführt wurde. Daran änderte auch das seit 2000 gültige Tourismus-Gesetz nichts, in das die Bestimmungen des Hotelmeldewesens unverändert übernommen wurden. Die landespolizeilichen Meldezettel werden oft gar nicht ausgefüllt oder fehlerhaft und verspätet an die Landespolizei übermittelt. Dies führte dazu, dass das für die polizeiliche Fahndung notwendige Hotelmeldewesen nie richtig umgesetzt und vollzogen wurde.
Die Neuausgestaltung von Artikel 25 des Tourismus-Gesetzes ermöglicht es, Beherberger, die vorsätzlich gegen die Meldepflicht verstossen, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zu sanktionieren. Die Regierung kann mit einer Verordnung diese Aufgabe an eine ihr unterstellte Amtsstelle delegieren. Die Verwaltung erhält mit der Bussenkompetenz ein griffiges Sanktionsinstrument, das es ihr erleichtert, die für polizeiliche Fahndungszwecke wichtige Einrichtung des Hotelmeldewesens einfach und unbürokratisch durchzusetzen. Dadurch wird die Justiz entlastet, indem Übertretungen des Hotelmeldewesens im Verwaltungsverfahren abgewickelt werden.
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