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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte im Hausarztsystem "Gesundheits-Netz Liechtenstein"(GNL) für das Jahr 2002

(ots)

Vaduz, 17. September (pafl) -

Nachdem im Jahr 2000 die
Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 1. April 2000 in 
die Praxis umgesetzt wurde, konnte nun im Jahr 2002 das zweite, 
vollständige Beitragsjahr des Prämienverbilligungssystems innerhalb 
des "Gesundheits-Netzes Liechtenstein (GNL)" abgeschlossen werden. 
Ein Beitragsjahr umfasst jeweils die Rückvergütungen von 
Krankenkassenprämien für die Zeitspanne von Januar - Dezember. Die 
Beiträge der Versicherten an die obligatorische 
Krankenpflegeversicherung basieren auf sogenannten Kopfprämien, die 
unabhängig von Einkommen und Vermögen erhoben werden. Mit der 
individuellen Prämienverbilligung sollen die in wirtschaftlich 
bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen finanziell entlastet 
werden.
Insgesamt sind 3'283 Anträge von Versicherten beim Amt für 
Volkswirtschaft eingegangen, was etwa 12 Prozent der erwachsenen 
Wohnbevölkerung entspricht. Davon konnten 2'689 Anträge (81,9 
Prozent) positiv entschieden werden. Negative Entscheide mussten 587 
(17,9 Prozent) erlassen werden, wobei in knapp 18 Prozent der Fälle 
die Antragsteller nicht im Hausarztsystem versichert waren und in 80 
Prozent der Fälle die Erwerbsgrenzen überschritten waren. Von den 
456 Ablehnungen infolge Überschreitens der Erwerbsgrenzen betrafen 
70 Anträge solche von in Ausbildung stehenden Personen, bei denen 
das Elterneinkommen über der Erwerbsgrenze lag.
Wie bereits ausgeführt, wurde das Prämienverbilligungssystem im 
Rahmen des neuen Krankenversicherungsgesetztes unterjährig 
eingeführt. Mit dem Abschluss des Jahres 2002 ergibt sich nun 
erstmals die Möglichkeit, gewisse Angaben über die zahlenmässige 
Entwicklung dieses Systems bzw. dessen Akzeptanz zu machen.
Die im Jahr 2002 tatsächlich ausgerichteten Leistungen des Landes 
für die Prämienverbilligung 2002 betrugen 2'730'743.65 Franken. Im 
Jahr 2002 wurden zusätzlich 6'952.20 Franken an noch ausstehenden 
Prämiensubventionen für Ansprüche aus dem Jahr 2001 "nachbezahlt". 
Somit resultierte im Jahr 2002 ein Total von 2'737'695.85 Franken an 
ausbezahlten Prämienverbilligungen nach KVG.
Diese 2'730'743.65 Franken an Prämienverbilligung nach KVG des 
Jahres 2002 wurden an insgesamt 2'689 Bezüger und Bezügerinnen 
ausgerichtet; dies sind 14,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Relativ 
zur erwachsenen Wohnbevölkerung lässt sich hieraus für 2002 eine 
Bezüger-Quote von 10 Prozent berechnen. Schliesslich ergibt die 
separate Betrachtung nach Geschlecht für den weiblichen 
(erwachsenen) Bevölkerungsanteil eine deutlich höhere Quote als für 
den männlichen (weiblich 6,5 Prozent, männlich 3,5 Prozent).
Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im Jahr 
2002 im Durchschnitt pro Bezüger 1'015.50 Franken an Leistungen nach 
KVG ausgerichtet wurden; pro Monat ergibt dies ein Betrag von 84.65 
Franken. Diese Grössen können ins Verhältnis gesetzt werden mit dem 
gemäss der Betriebsrechnung der OKP ausgewiesenen Prämiensoll pro 
versicherten Person im "GNL" von 2'124 Franken (mit Unfall) bzw. 
1'980 Franken (ohne Unfall) pro Jahr oder von 177 Franken (mit 
Unfall) bzw. 165 Franken (ohne Unfall) pro Monat und lassen dann 
folgende Interpretation zu: Hat eine versicherte Person im Jahr 2002 
eine Prämienverbilligung erhalten, dann wurde dieser Person im 
Durchschnitt fast 50 Prozent ihrer Monatsprämie subventioniert, 
während die andere Hälfte oder ca. 80 bis 90 Franken der Prämie von 
ihr selbst bezahlt werden musste.
Die Erfahrungen mit der Durchführung der Prämienverbilligung haben 
gezeigt, dass die Prämienverbilligung für einkommensschwache 
Versicherte eine echte finanzielle Entlastung bringt und daher einem 
absoluten Bedürfnis entspricht.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr 2002 
kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung 
Versicherung/Prämienverbilligung, Austrasse 15, 9490 Vaduz, bezogen 
werden (Tel. +423 / 236 62 92, Fax +423 / 236 74 20, E-Mail:  
cornelia.konrad@avw.llv.li , Internet: www.avw.llv.li).

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