pafl: Stiftungsrecht
(ots)
Vaduz, 5. November (pafl) -
Anlässlich des am 4. November 2003 von Harald Bösch, Rechtsanwalt in Bregenz sowie Forschungsbeauftragter des Liechtenstein Instituts, gehaltenen Vortrages zum Thema "Stiftungsrecht" hat Harald Bösch auch die von der Regierung angestrebte Revision des Stiftungsrechtes zum Gegenstand seiner Ausführungen gemacht.
Obgleich sich sie Regierung durchaus der besonderen Aufgabe der Wissenschaft bewusst ist, sich an Meinungsbildungsprozessen aktiv zu beteiligen, hat die Vorgehensweise von Harald Bösch bei der Regierung grösstes Befremden ausgelöst und verlangt nach einer Reaktion.
Es kann nicht sein, dass vertrauliche und der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemachte Zwischenergebnisse einer von der Regierung eingesetzten Kommission aus dem Zusammenhang gerissen öffentlich kritisiert und verurteilt werden, bevor vertrauliche Kommissionsentwürfe überhaupt von der Regierung genehmigt worden sind.
Ein solches Vorgehen ist einer erfolgreichen Revision des liechtensteinischen Stiftungsrechts nicht hilfreich und kann auch dazu führen, dem liechtensteinischen Finanzplatz und seiner Reputation im Ausland zu schaden. Eine derartige Vorgangsweise ist unverantwortlich und daher zu verurteilen.
Im Rahmen des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens wird genügend Zeit und Raum für konstruktive Kritik an einem Vernehmlassungsentwurf sein. Die Regierung lädt bereits jetzt alle Interessierten ein, sich zu gegebener Zeit aktiv und mit konkreten Vorschlägen an der Vernehmlassung zu beteiligen.
Es sei an dieser Stelle neuerlich darauf hingewiesen, dass eine Revision des Stiftungsrechtes ausschliesslich die Festigung und Stärkung der liechtensteinischen Stiftung zum Ziel hat, sich die Regierung in diesem Zusammenhang in besonderer Weise als Vertreter der Interessen des liechtensteinischen Finanzplatzes versteht und sich für ein liberales Stiftungsrecht einsetzt.
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Patrizia Wildhaber
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