pafl: Solvit-Erfolg für Liechtenstein
(ots)Französische Achsgebühr wird rückwirkend per 12. November 2003 für in Liechtenstein immatrikulierte Transportunternehmen aufgehoben
Wenn Bürgern oder Unternehmen die Wahrnehmung ihrer Rechte resultierend aus dem EWR-Vertrag versagt wird, weil EWR-Vorschriften fehlerhaft angewendet werden, kann das europaweite Problemlösungssystem SOLVIT, das in Liechtenstein von der Stabsstelle EWR betreut wird, unbürokratisch und kostenlos Abhilfe schaffen.
Durch SOLVIT konnte kürzlich eine EWR-rechtlich unzulässige Schlechterbehandlung von liechtensteinischen Transportunternehmungen gelöst werden. Frankreich erhob bis anhin von in Liechtenstein immatrikulierten Lastkraftwagen eine spezielle Achsgebühr (taxe à l'essieu) beim Grenzübertritt nach Frankreich. Da Liechtenstein seit 1995 Vertragspartner des EWR-Abkommens ist, in welchem der relevante EU-Acquis im Bereich Güterverkehr übernommen wurde, widersprach diese Achsgebühr den wesentlichen Grundsätzen des europaweit liberalisierten Güterkraftverkehrsmarktes und diskriminierte liechtensteinische Transportunternehmen in unzulässiger Art und Weise.
Auf Initiative des Amtes für Zollwesen und in Zusammenarbeit mit der Stabstelle für EWR-Koordination konnte erfreulicherweise das Problem der französischen Achsgebühr durch SOLVIT gelöst werden. Nachdem das Problem von der liechtensteinischen SOLVIT-Stelle in das System eingetragen wurde und die französische SOLVIT-Stelle entsprechenden Druck auf die zuständigen Ministerien ausgübt hat, wurde von Seiten Frankreichs eine Lösung in Aussicht gestellt. Am 12. November 2003 hat die französische Generaldirektion für Zölle und indirekte Abgaben die Weisung herausgegeben, dass die liechtensteinischen Transportunternehmen ab sofort von der Achsgebühr befreit sind.
Am Problemlösungssystem SOLVIT beteiligen sich neben den fünfzehn EU- Staaten die drei EFTA/EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Mit der EWR-Erweiterung (voraussichtlich ab 1. Mai 2004) werden sich auch die zehn EU-Beitrittsländer verpflichten, im Rahmen von SOLVIT zusammen zu arbeiten.
An wen können sich Bürger und Unternehmen in Liechtenstein bei grenzüberschreitenden Problemen wenden? Fühlen Sie sich als Bürger oder Unternehmen in ihren Rechten dadurch verletzt, dass eine ausländische Behörde eines EWR/EU-Mitgliedstaats das EWR-Abkommen nicht bzw. nicht richtig anwendet, so kann Ihnen die Stabsstelle EWR der Regierung als zuständige SOLVIT-Stelle weiterhelfen (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li).
Rückfragen: Ressort: Stabsstelle EWR (+423/236 60 37)