pafl: NBU-Referendum ist zustande gekommen
(ots)
Vaduz, 30. Dezember (pafl) -
Der Landtag hat am 28. November 2003 die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung betreffend die Aufhebung des Landesbeitrages an die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) beschlossen. Dagegen hat der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband (LANV) das Referendum ergriffen und am 29. Dezember 2003 die hierfür notwendigen Unterschriften bei der Regierungskanzlei eingereicht.
Das Referendum gegen die geplante Aufhebung der Landessubvention an die NBU-Prämien der Arbeitnehmer ist mit 2778 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Das Gesetz tritt daher am 1. Januar 2004 nicht - wie vorgesehen - in Kraft. Damit gilt das bisherige Recht weiter, d.h. die NBU-Prämie fällt zu zwei Dritteln zu Lasten des Arbeitnehmers und zu einem Drittel zu Lasten des Landes.
Die Volksabstimmung über dieses Referendumsbegehren wird im Frühjahr 2004 stattfinden. Im Falle der Ablehnung des Referendums und somit der Annahme der Gesetzesänderung zur Aufhebung der staatlichen Subventionierung der NBU-Prämie wird der Landtag das Inkrafttreten neu festlegen. Bei Annahme des Referendums bleibt der Landesbeitrag an die NBU-Prämien auch weiterhin bestehen.
Im Hinblick auf die geplante Aufhebung der NBU-Prämiensubvention haben die Unfallversicherer im Herbst 2003 den Arbeitgebern die NBU- Prämienrechnung bereits ohne Landesanteil zugestellt. Da das bisherige Recht weiter gilt, reduziert sich die Prämienrechnung für den Arbeitgeber und der entsprechende Abzug für den Arbeitnehmer um einen Drittel.
Das Amt für Volkswirtschaft hat heute die Unfallversicherer in einem Schreiben aufgefordert, die versicherten Arbeitgeber so rasch wie möglich zu informieren und diesen neue, korrigierte Prämienrechnungen zuzustellen. Allfällig zu viel abgezogene NBU- Prämien in der ersten Lohnperiode 2004 sind vom Arbeitgeber in der Folgeperiode zu korrigieren.