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Fürstentum Liechtenstein

pafl: NBU-Referendum ist zustande gekommen

(ots)

Vaduz, 30. Dezember (pafl) -

Der Landtag hat am 28.
November 2003 die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische 
Unfallversicherung betreffend die Aufhebung des Landesbeitrages an 
die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) beschlossen. 
Dagegen hat der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband (LANV) das 
Referendum ergriffen und am 29. Dezember 2003 die hierfür 
notwendigen Unterschriften bei der Regierungskanzlei eingereicht.
Das Referendum gegen die geplante Aufhebung der Landessubvention an 
die NBU-Prämien der Arbeitnehmer ist mit 2778 gültigen 
Unterschriften zustande gekommen. Das Gesetz tritt daher am 1. 
Januar 2004 nicht - wie vorgesehen - in Kraft. Damit gilt das 
bisherige Recht weiter, d.h. die NBU-Prämie fällt zu zwei Dritteln 
zu Lasten des Arbeitnehmers und zu einem Drittel zu Lasten des 
Landes.
Die Volksabstimmung über dieses Referendumsbegehren wird im Frühjahr 
2004 stattfinden. Im Falle der Ablehnung des Referendums und somit 
der Annahme der Gesetzesänderung zur Aufhebung der staatlichen 
Subventionierung der NBU-Prämie wird der Landtag das Inkrafttreten 
neu festlegen. Bei Annahme des Referendums bleibt der Landesbeitrag 
an die NBU-Prämien auch weiterhin bestehen.
Im Hinblick auf die geplante Aufhebung der NBU-Prämiensubvention 
haben die Unfallversicherer im Herbst 2003 den Arbeitgebern die NBU- 
Prämienrechnung bereits ohne Landesanteil zugestellt. Da das 
bisherige Recht weiter gilt, reduziert sich die Prämienrechnung für 
den Arbeitgeber und der entsprechende Abzug für den Arbeitnehmer um 
einen Drittel.
Das Amt für Volkswirtschaft hat heute die Unfallversicherer in einem 
Schreiben aufgefordert, die versicherten Arbeitgeber so rasch wie 
möglich zu informieren und diesen neue, korrigierte 
Prämienrechnungen zuzustellen. Allfällig zu viel abgezogene NBU- 
Prämien in der ersten Lohnperiode 2004 sind vom Arbeitgeber in der 
Folgeperiode zu korrigieren.

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