pafl: Regierung empfiehlt Ablehnung des NBU-Referendums
(ots)
Vaduz, 16. Januar (pafl) -
Die Volksabstimmung über das Referendumsbegehren gegen die Aufhebung des Landesbeitrages an die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) findet am 2./4. April 2004 statt. Die Regierung wird sich dafür einsetzen, dass das Referendumsbegehren abgelehnt wird. Wieso soll die bestehende staatliche Subventionerung der NBU-Prämie aufgehoben werden?
Die Staatsfinanzen entwickeln sich seit einigen Jahren negativ: Während die Aufwendungen des Landes trotz massiven Sparanstrengungen weiterhin steigen, sind massive Rückgänge bei den Staatseinnahmen zu verzeichnen. Durch frühzeitige Korrekturmassnahmen will die Regierung diese Scherenbewegung zwischen Aufwand und Ertrag im Staatshaushalt wieder ins Lot bringen. Die Sozialausgaben machen mit 171 Millionen Franken im Jahre 2004 den grössten Anteil im Staatshaushalt aus. Die Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich sind in den vergangenen Jahren am meisten gestiegen (Steigerung um 46% von 2000 bis 2004) bei gleichzeitigem Rückgang der Gesamteinnahmen (um 11%). Es müssen daher auch diese Ausgaben geprüft werden. Die Regierung will das hohe Niveau des liechtensteinischen Sozialversicherungssystems auf jeden Fall aufrechterhalten. Die für die langfristige Sicherung des Staatshaushaltes notwendigen Korrekturen sollen daher sozialverträglich sein.
Mit der Aufhebung des Landesbeitrages an die NBU-Prämie der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird kein Sozialabbau betrieben. Die bewährte obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen Unfälle ausserhalb der beruflichen Tätigkeit (Freizeitunfälle) und deren Leistungskatalog bleiben unverändert. Die versicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten nach Ansicht der Regierung - wie in der Schweiz - die Prämie von 1,287% des versicherten Lohnes vollumfänglich übernehmen. Damit soll eine undifferenziert ausgeschüttete staatliche Subvention abgeschafft werden. Die Regierung will die Sozialleistungen vermehrt zielgerichtet für die einkommensschwächere Bevölkerung einsetzen.
Die Regierung wird die Bevölkerung in den nächsten Wochen umfassend informieren. Für Fragen zur NBU und zum NBU-Referendum stehen die Telefon-Hotline 236 64 64, die Mail-Adresse nbu@avw.llv.li und die Internetseite www.avw.llv.li zur Verfügung.
NBU auf einen Blick NBU = für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorische Versicherung für Freizeitunfälle.
Versicherte = alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Liechtenstein, einschliesslich Grenzgänger-Zupendler. (Die Nichterwerbstätigen sind gegen Freizeitunfälle über die Krankenversicherung abgedeckt und zahlen keine NBU.)
Prämie = 1,287% des versicherten Lohnes (bis zum Maximum von Fr. 106'800,-- Jahresverdienst). Auf Grund des Schadensverlaufs der vergangenen zehn Jahre haben die Versicherungen für die dreijährige Tarifperiode 2004-2006 Antrag auf Reduktion der NBU-Prämie gestellt.
Staatsbeitrag: 1/3 der Prämie
Prämien-Beispiele: - Bei einem Monatslohn von Fr. 4'000 beträgt die NBU-Prämie Fr. 51.50 pro Monat, davon übernimmt der Arbeitnehmer Fr. 34.35 und das Land Fr. 17.15. - Bei einem Monatslohn von Fr. 8'900 (max. versicherter Verdienst) beträgt die NBU-Prämie Fr. 114.55 pro Monat, davon übernimmt der Arbeitnehmer Fr. 76.35 und das Land Fr. 38.20.
Das Beispiel zeigt, dass niedrige Einkommen vom Staatsbeitrag weniger profitieren als hohe Einkommen.
Kontakt:
Hubert Büchel,
Leiter Amt für Volkswirtschaft
Telefon: (+423) 236 68 70
oder
Mario Gassner,
Amtsleiter-Stv. Amt für Volkswirtschaft
Telefon: (+423) 236 68 83