pafl: Wer definiert die Höhe der NBU-Prämien?
(ots)Amt für Volkswirtschaft zeigt den Prozess der Prämienfestlegung auf
Im Zuge der Diskussion um die Abschaffung der NBU-Prämien-Subvention ist eine der zentralen Fragen, wer die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) auf welcher Basis festlegt. Weiters ist von Interesse, welche Entwicklung die Prämienhöhe im Vergleich zum Schadensverlauf nimmt. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, die Regierung lege den Prämiensatz im Alleingang fest, erfolgt die Prämienfestlegung in einem kontrollierten und gesetzlich vorgegebenen Verfahren.
Wie wurde die NBU-Prämie per 1.1.2004 festgelegt?
Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden alle drei Jahre überprüft. Auf Grund der Überprüfung erfolgt eine Neufestlegung, je nach Prämieneinnahmen einerseits und Schadenverlauf andererseits. Die neuen Prämien gelten dann für die Dauer von drei Jahren. Die Unfallversicherer haben bis Ende Februar des einer neuen Tarifperiode vorangehenden Rechnungsjahres einen Tarifantrag an das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde zu unterbreiten.
Nachdem der Prämientarif 2001-2003 Ende des vergangenen Jahres auslief, beantragten die Unfallversicherer im Februar 2003 einen neuen Prämientarif für die Tarifperiode 2004-2006. Auf Grund der vorhergehenden Entwicklung der Unfallkosten und Prämieneinnahmen wurde eine um 32% niedrigere NBU-Prämie vorgeschlagen. Für die Berechnung der neuen NBU-Prämie haben die Versicherungen die Schadenverläufe der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Früher wurde der Prämienbedarf aufgrund der Nachkalkulation für die letzte dreijährige Tarifbemessungsperiode ermittelt. Schon im Jahr 2002 haben die Versicherungen und die Aufsichtsbehörde den Übergang von einer dreijährigen auf eine zehnjährige Bemessungsperiode festgelegt. Das Abstellen auf die letzten drei Jahre in der Vergangenheit hatte aufgrund der kleinen Bestände immer wieder zu hohen Zufallsschwankungen geführt.
Das Amt für Volkswirtschaft hat den Tarifantrag der Unfallversicherer vom Februar 2003 durch einen externen Versicherungsmathematiker überprüfen lassen. Dieser erachtete die beantragten Prämiensenkungen als begründet. Gestützt auf sein Expertengutachten hat das Amt für Volkswirtschaft am 21. August 2003 die NBU-Prämie ab 2004 genau so festgelegt, wie es von den Unfallversicherern beantragt wurde. Anschliessend hat die Regierung die Tariffestlegung des Amtes für Volkswirtschaft genehmigt, also unverändert gemäss Antrag der Versicherungsgesellschaften.
Warum wurde die NBU-Prämie auf 2004 gesenkt?
Für den Tarif ab 2004 stützten sich die Unfallversicherer bei der Ermittlung des Schadenbedarfes erstmals auf das zehnjährige Mittel 1992-2001 ab. Mit der Umstellung auf einen längeren Zeitraum gegenüber früher nur drei Jahren können die kurzfristigen und vorübergehenden Unterschiede beim Schadengeschehen besser aufgefangen werden. Damit kommt es auch bei der Festlegung des Prämientarifs zu weniger Schwankungen.
Wie die Risikostatistik über den Schadenbedarf in der NBU zeigt, kommt es in Liechtenstein aufgrund des kleinen Versichertenbestandes häufig zu grossen Schwankungen (siehe Grafik "NBU-Unfallkosten und - Prämieneinnahmen").
Der Tarif 2001-2003 sah eine Erhöhung um über 50% gegenüber dem Prämientarif 1998-2000 vor. Als Basis wurden dabei die Jahre 1997- 1999 zugrunde gelegt. Wie sich auf Grund der weiteren Entwicklung dann bei der Tarifberechnung 2004 herausstellte, war diese Tariferhöhung höher als erforderlich. Die enormen Schadensschwankungen hielten auch in den Folgejahren an. Auf der Basis der zehnjährigen Bemessungsperiode ergab die Tarifkalkulation der Unfallversicherer für 2004-2006, dass die NBU-Prämie um 32% gesenkt werden kann.
Das letzte Abschlussjahr bei der jüngsten Tariffestlegung war das Jahr 2001, das mit einem Überschuss von CHF 11,4 Mio. abschloss. In der Zwischenzeit ist auch die Jahresrechnung für 2002 bekannt: Trotz starker Zunahme der Versicherungsleistungen (der Schadensanstieg 2002 gegenüber 2001 betrug +70.1%) konnte immer noch ein positives Ergebnis von CHF 3 Mio. ausgewiesen werden.
Wie wird sich die NBU-Prämie entwickeln?
Wie sich die NBU-Prämie in den nächsten Jahren entwickeln wird, kann nicht vorausgesagt werden. Die NBU betrifft nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der kleinen liechtensteinischen Versichertenzahl spielt der Zufall eine besondere Rolle und entsprechend sind - wie die Grafik zeigt - immer wieder starke Schwankungen möglich.
Bei der NBU, der Nichtberufsunfallversicherung, sind Unfälle ausserhalb der Arbeit abgedeckt, also gemeinhin Freizeitunfälle. Diese unterliegen wie alle Unfälle dem Zufallsprinzip. Dabei ist jedoch weniger die Zahl als der Schweregrad der Unfälle entscheidend. Ein paar wenige Unfälle können beim relativ geringen Versicherungsbestand grosse Schwankungen verursachen.
Die Grafik mit der Darstellung der Prämiensätze zeigt die Tarifentwicklung seit 1992. Für die Tarifperiode 1998-2000 wurden die Prämien offensichtlich zu stark gesenkt und für die anschliessende Tarifperiode 2001-2003 zu stark wieder erhöht. Die Prämiensenkung für 2004-2006 ist darum sicherlich gerechtfertigt. Auch zeigt sich in der Grafik, dass die neue, derzeitige Prämienhöhe wieder auf einem üblichen Niveau früherer Tarifperioden liegt. Genau wissen kann man es aber erst im Nachhinein. Mit dem Abstellen auf eine langjährige Bemessungsperiode (zehn statt drei Jahre) werden sich jedenfalls künftige Schwankungen bei den NBU-Unfallkosten voraussichtlich nicht mehr so gravierend auf allfällige Prämienanpassungen auswirken.
Die NBU-Prämien für 2004-2006 wurden also nicht von der Regierung berechnet und vorgeschlagen, sondern in einem gemeinsamen Antrag aller zehn Unfallversicherungen. Die Regierung hat diesen Antrag unverändert genehmigt. Entgegen der oft gehörten Meinung legt die Regierung die NBU-Prämien also nicht im Alleingang fest, sondern auf Antrag der Versicherungsgesellschaften in einem kontrollierten und gesetzlich vorgegebenen Verfahren.