pafl: Neuausrichtung des Landskanals
(ots)
Vaduz, 3. März (pafl) -
Die Regierung hat eine Neuausrichtung des Landeskanals beschlossen und in diesem Sinne die Informationsverordnung angepasst und gleichzeitig Informationsrichtlinien für den Landeskanal erlassen. Die Verordnungsabänderung und die neuen Informationsrichtlinien ermöglichen in Zukunft eine weitere Öffnung des Landeskanals im Hinblick auf die Ausstrahlung von bewegten Bildern über bedeutende staatspolitische Anlässe sowie wichtige Anlässe von landesweitem Interesse.
Der Landeskanal soll auch in Zukunft im 24-Stunden-Dauerbetrieb mit Texttafeln im Vollbild- und Teletextsystem aktuelle Informationen von landesweitem Interesse und wichtige Nachrichten von Landesbehörden übermitteln. Es sollen vermehrt neue technische Möglichkeiten eingesetzt werden, welche zu einer attraktiveren Gestaltung der Texttafeln im Vollbildsystem beitragen können (z.B. Newsband, Zeitfenster, Verknüpfung mit anderen Medien).
Gleichzeitig sollen künftig auch vermehrt bewegte Bilder und Livesendungen von bedeutenden staatspolitischen Anlässen (u.a. Staatsfeiertag, Staatsbesuche, wichtige Medienkonferenzen, Wahl- und Abstimmungssendungen) ausgestrahlt werden. Die neuen Richtlinien sehen unter anderem vor, dass über ausländische Sender ausgestrahlte bewegte Bilder von wichtigen Anlässen von landesweitem Interesse im Ausland (z.B. Staatsbesuche im Ausland, internationale Ausstellungen mit liechtensteinischer Beteiligung) vom Landeskanal ausgestrahlt werden, sofern dies rechtlich möglich und finanziell tragbar ist. Andererseits sollen über den Landeskanal ausgestrahlte bewegte Bilder von wichtigen Anlässen auch ausländischen Fernsehanstalten zur Verfügung gestellt werden, wobei entsprechende Kooperationen angestrebt werden.
Die von der Regierung erlassenen Richtlinien sollen schrittweise und an Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umgesetzt werden. Dazu zählen auch Massnahmen wie die Ausstattung von verschiedenen Örtlichkeiten mit fixen Standleitungen und anderen notwendigen technischen Einrichtungen für Fernsehübertragungen (z.B. Regierungsgebäude, künftiges Landtagsgebäude). Mittelfristig ist auch die Einrichtung eines eigenen Fernsehkanals für den Landtag geplant, so dass während den Landtagssitzungen die Informationen über den Landeskanal ohne Unterbruch übermittelt werden können.
Für die redaktionelle Betreuung des Landeskanals ist nach wie vor das Presse- und Informationsamt zuständig. Die Regierung hat gestützt auf die geänderte Informationsverordnung zusätzlich ein Redaktionsteam bestellt, welches das Presse- und Informationsamt in allen Fragen in Zusammenhang mit dem Landeskanal berät und für die Umsetzung der Informationsrichtlinien zuständig ist. Dieses Redaktionsteam setzt sich aus Vertretern des Ressorts Präsidium, des Presse- und Informationsamtes sowie der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Für technische Belange steht dem Redaktionsteam ein externer Berater zur Seite.
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Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
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