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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuausrichtung des Landskanals

(ots)

Vaduz, 3. März (pafl) -

Die Regierung hat eine
Neuausrichtung des Landeskanals beschlossen und in diesem Sinne die 
Informationsverordnung angepasst und gleichzeitig 
Informationsrichtlinien für den Landeskanal erlassen. Die 
Verordnungsabänderung und die neuen Informationsrichtlinien 
ermöglichen in Zukunft eine weitere Öffnung des Landeskanals im 
Hinblick auf die Ausstrahlung von bewegten Bildern über bedeutende 
staatspolitische Anlässe sowie wichtige Anlässe von landesweitem 
Interesse.
Der Landeskanal soll auch in Zukunft im 24-Stunden-Dauerbetrieb 
mit Texttafeln im Vollbild- und Teletextsystem aktuelle 
Informationen von landesweitem Interesse und wichtige Nachrichten 
von Landesbehörden übermitteln. Es sollen vermehrt neue technische 
Möglichkeiten eingesetzt werden, welche zu einer attraktiveren 
Gestaltung der Texttafeln im Vollbildsystem beitragen können (z.B. 
Newsband, Zeitfenster, Verknüpfung mit anderen Medien).
Gleichzeitig sollen künftig auch vermehrt bewegte Bilder und 
Livesendungen von bedeutenden staatspolitischen Anlässen (u.a. 
Staatsfeiertag, Staatsbesuche, wichtige Medienkonferenzen, Wahl- und 
Abstimmungssendungen) ausgestrahlt werden. Die neuen Richtlinien 
sehen unter anderem vor, dass über ausländische Sender ausgestrahlte 
bewegte Bilder von wichtigen Anlässen von landesweitem Interesse im 
Ausland (z.B. Staatsbesuche im Ausland, internationale Ausstellungen 
mit liechtensteinischer Beteiligung) vom Landeskanal ausgestrahlt 
werden, sofern dies rechtlich möglich und finanziell tragbar ist. 
Andererseits sollen über den Landeskanal ausgestrahlte bewegte 
Bilder von wichtigen Anlässen auch ausländischen Fernsehanstalten 
zur Verfügung gestellt werden, wobei entsprechende Kooperationen 
angestrebt werden.
Die von der Regierung erlassenen Richtlinien sollen schrittweise 
und an Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen 
Mitteln umgesetzt werden. Dazu zählen auch Massnahmen wie die 
Ausstattung von verschiedenen Örtlichkeiten mit fixen Standleitungen 
und anderen notwendigen technischen Einrichtungen für 
Fernsehübertragungen (z.B. Regierungsgebäude, künftiges 
Landtagsgebäude). Mittelfristig ist auch die Einrichtung eines 
eigenen Fernsehkanals für den Landtag geplant, so dass während den 
Landtagssitzungen die Informationen über den Landeskanal ohne 
Unterbruch übermittelt werden können.
Für die redaktionelle Betreuung des Landeskanals ist nach wie vor 
das Presse- und Informationsamt zuständig. Die Regierung hat 
gestützt auf die geänderte Informationsverordnung zusätzlich ein 
Redaktionsteam bestellt, welches das Presse- und Informationsamt in 
allen Fragen in Zusammenhang mit dem Landeskanal berät und für die 
Umsetzung der Informationsrichtlinien zuständig ist. Dieses 
Redaktionsteam setzt sich aus Vertretern des Ressorts Präsidium, des 
Presse- und Informationsamtes sowie der Stabsstelle für 
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Für technische 
Belange steht dem Redaktionsteam ein externer Berater zur Seite.

Kontakt:

Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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