pafl: Änderungen im Tierschutzgesetz
(ots)
Vaduz, 17. März (pafl) -
Das Tierschutzgesetz soll mittelfristig einer Totalrevision unterzogen werden. Kurzfristig besteht jedoch, vor allem was den Gesetzesvollzug angeht, grosser Handlungsbedarf. Deshalb hat die Regierung einen Entwurf zur Abänderung des Tierschutzgesetzes beschlossen und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 28. Mai 2004 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Die geplante Abänderung des Tierschutzgesetzes umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche: Zum einen werden bisher bestehende Lücken im Bereich des Gesetzesvollzuges geschlossen. Zum anderen wird die Institution der Tieranwaltschaft eingeführt.
In einem ersten Punkt der Vorlage wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen als Vollzugsbehörde die ihm zugewiesenen Aufgaben auch zu erfüllen vermag. Was innerhalb des Lebensmittelgesetzes schon längst Rechtswirklichkeit ist, dass nämlich die Vollzugsbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Überprüfung auch Zutrittsrechte zu Einrichtungen haben muss, fehlt bisher im Tierschutzgesetz. Um den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auch in kritischen Situationen adäquat gewährleisten zu können, muss diese Lücke dringend geschlossen werden.
Seit der Einführung der Gesetzesnovelle LGBL 2003 Nr. 155 sind Tiere nicht mehr einfach nur als Sache zu betrachten. Als logische Folge soll zukünftig Tieren, die unter Missachtung der Tierschutzgesetzgebung zu leiden haben, in gerichtlichen Strafverfahren ein Beistand zur Seite gestellt werden. Dabei sollen diesem Beistand die nämlichen Rechte zugesprochen werden wie einem Privatbeteiligtenvertreter, ohne dass dieser Tieranwalt jedoch tatsächlich Privatbeteiligtenvertreter wäre.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle
und Veterinärwesen
Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20