pafl: Neues Personalrecht für eine moderne Verwaltung
(ots)Mängel des geltenden Gesetzes werden behoben
Die Regierung beabsichtigt, das geltende Beamtengesetz durch ein neues und modernes Personalrecht zu ersetzen. Sie hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die entsprechenden Abklärungen durchzuführen und einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten. Die Regierung hat verschiedene Grundsätze festgelegt, die bei der Revision zu berücksichtigen sind: beispielsweise die klare Definition der Personalkategorien, die Überprüfung des Beamtenstatus, die detaillierte Regelung der Anstellungsvoraussetzungen und Dienstpflichten sowie die fortschrittliche Anpassung der Bestimmungen in Bezug auf Entlassung und disziplinarische Verantwortlichkeit.
Das heutige Beamtengesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahre 1938 und entspricht in vielen Punkten nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Personalrecht. Das geltende Gesetz ist durch zahlreiche Unklarheiten und Lücken gekennzeichnet, so dass sich eine grundlegende Revision aufdrängt. Ein wesentlicher Mangel liegt insbesondere darin, dass das Gesetz keine eindeutig unterscheidbaren Personalkategorien festlegt. Es enthält weiters keine Bestimmungen über den Abschluss von befristeten oder kündbaren Dienstverhältnissen. Zudem müssen die Bestimmungen in Bezug auf die Kündigung angepasst werden. Ein weiterer Mangel des geltenden Personalrechts besteht unter anderem darin, dass ausführliche Vorschriften über das Anstellungsverfahren, die Pflichten und Rechte der Bediensteten sowie die Beendigung der Dienstverhältnisse fehlen.
Ziel des Reformprojektes ist es daher insbesondere, die vorhandenen Lücken zu schliessen. Es soll ein Personalrecht geschaffen werden, das sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch den Anforderungen an eine moderne Verwaltung entspricht. Das Gesetz soll transparenter werden und damit auch zur Rechtssicherheit beitragen. Dieses Projekt ist gemäss Beschluss der Regierung zudem mit den derzeit laufenden Arbeiten im Hinblick auf eine Verwaltungsreform abzustimmen.
Kontakt:
Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06