pafl: Stellungnahme zum Stipendiengesetz
(ots)
Vaduz, 29. April (pafl) -
In der April-Landtagssitzung wurde die Vorlage zur Neufassung des Stipendiengesetzes in erster Lesung beraten. Gegenstand dieser Lesung war auch die von der Regierung eingebrachte Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen. Damit sollte das Inkrafttreten der im neu gefassten Stipendiengesetz vorgesehenen Regelung über die Anspruchsberechtigung zeitlich vorgezogen werden. Die Regierung hat nun zu den in dieser ersten Lesung aufgeworfenen und noch nicht beantworteten Fragen zur Anspruchsberechtigung Stellung genommen.
Insbesondere hat sie zu Fragen betreffend Karenzfristen in anderen Staaten und über die Folgen einer Karenzfrist von drei Jahren für liechtensteinische Staatsbürger, welche vom Ausland nach Liechtenstein ziehen, Stellung genommen. Weiters wurde auf die Fragen, ob Auslandliechtensteinerinnen und Auslandliechtensteiner Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe geltend machen können und wenn ja, nach welchen Kriterien diese Geltendmachung möglich sein soll und wie viele Auslandliechtensteinerinnen und Auslandliechtensteiner im laufenden Studienjahr nach bisherigem Recht gefördert werden, näher eingegangen.
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