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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung will allgemeines Briefwahlrecht einführen

(ots)

Vaduz, 18. Mai (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Volksrechtegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Schwerpunkt der Vorlage ist die Einführung des allgemeinen Briefwahlrechts, das heisst, die Bewilligungspflicht für die briefliche Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen soll abgeschafft werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen in Zukunft zwischen zwei gleichwertigen Alternativen zur Stimmabgabe wählen können: entweder persönlich an der Urne oder brieflich.

Zugleich sollen auch verschiedene, mit der brieflichen 
Stimmabgabe in Zusammenhang stehende Bestimmungen aktualisiert 
werden. So sind die Abschaffung der erleichterten Stimmabgabe 
(Wanderurne) und die Ausdehnung der Frist, bis zu welcher die 
briefliche Stimmabgabe bei der Gemeinde eingetroffen sein muss, 
vorgesehen: Die Abgabe der brieflichen Stimme soll neu bis zur 
Schliessung der Wahllokale in der Gemeinde möglich sein. Zudem soll 
die briefliche Stimmabgabe nicht mehr nur persönlich sondern auch 
durch eine Vertretung bei der Gemeinde überreicht werden können.
Zu den weiteren Anpassungen, welche vorgesehen sind, gehören 
unter anderem: 
 Die Abschaffung der Bestimmungen rund um die 
(unentschuldigte) Nicht-Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen, inkl. 
der entsprechenden Strafbestimmung. 
 Die Einführung einer 
Bestimmung, mit welcher die Regierung die elektronische Stimmabgabe 
im Einvernehmen mit interessierten Gemeinden versuchsweise 
genehmigen kann. 
 Die Anpassung der Frist, bis zu welcher das 
Stimmmaterial den Stimmberechtigten zugestellt werden muss. Diese 
soll von bisher 8 Tagen auf 14 Tage ausgeweitet werden, damit auch 
Stimmberechtigte, welche sich in weiter entfernten Gebieten 
aufhalten, besser an Urnengängen teilnehmen können.
Keine Anpassungen sind bei den Bedingungen für die 
Stimmberechtigung vorgesehen, d.h. die liechtensteinische 
Staatsbürgerschaft und der ordentliche Wohnsitz im Lande sollen 
weiterhin Voraussetzungen für die Teilnahme an Wahlen und 
Abstimmungen bleiben.

Kontakt:

René Schierscher
Tel.: +423/236 60 36
rene.schierscher@rk.llv.li

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