pafl: Stiftungsrecht in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 16. Juni (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf zur Abänderung des Stiftungsrechts genehmigt und wird ihn interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 10. September 2004 unterbreiten. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht spätestens ab Mitte nächster Woche bei der Regierungskanzlei beziehen.
Die liechtensteinische Stiftung gemäss den Vorschriften der Artikel 552 bis 570 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) ist vor allem durch ihre sehr weitreichende Flexibilität gekennzeichnet und stellt einen der wichtigsten, wenn nicht den wichtigsten Grundpfeiler des liechtensteinischen Finanzplatzes dar. Die der Stiftung eigene Flexibilität ermöglicht dem Rechtsanwender ein grösstmögliches Mass an Privatautonomie bei minimaler Einflussnahme durch den Staat.
Im Zuge der in den letzten Jahren erfolgten Neupositionierung des Finanzplatzes wurde der Ruf nach einer Revision des Stiftungsrechtes laut. Dabei trug auch eine divergierende Rechtsprechung teilweise zur Aufweichung der rechtlichen Konturen der Stiftung und zu einer allgemeinen Verunsicherung sowohl bei den Finanzdienstleistern als auch bei der Kundschaft bei.
Die Regierung ist der festen Überzeugung, dass es gerade in einer Zeit globaler Verunsicherung und eines zunehmend harten Wettbewerbs im Bereich der Finanzdienstleistungen unvorhersehbare negative Folgen hätte, wenn die bestehenden Unsicherheiten nicht behoben würden. Der vorgelegte Entwurf zur Revision des Stiftungsrechts verfolgt deshalb vor allem die Zielsetzung, allfällige Mängel zu beseitigen und durch gewisse gesetzgeberische Klarstellungen Rechtsunsicherheiten zu beheben. Die Regierung verspricht sich davon eine weitere Stärkung der liechtensteinischen Stiftung als juristische Person im Allgemeinen die Sicherung des Vertrauens in die liechtensteinische Stiftung als eines der wichtigsten Instrumente des Finanzplatzes sowie die Festigung der Anerkennung der liechtensteinischen Stiftung durch das Ausland.
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Ressort Justiz
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