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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stiftungsrecht in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 16. Juni (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf zur
Abänderung des Stiftungsrechts genehmigt und wird ihn interessierten 
Kreisen zur Stellungnahme bis 10. September 2004 unterbreiten. 
Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung 
beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht spätestens ab 
Mitte nächster Woche bei der Regierungskanzlei beziehen.
Die liechtensteinische Stiftung gemäss den Vorschriften der Artikel 
552 bis 570 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) ist vor 
allem durch ihre sehr weitreichende Flexibilität gekennzeichnet und 
stellt einen der wichtigsten, wenn nicht den wichtigsten 
Grundpfeiler des liechtensteinischen Finanzplatzes dar. Die der 
Stiftung eigene Flexibilität ermöglicht dem Rechtsanwender ein 
grösstmögliches Mass an Privatautonomie bei minimaler Einflussnahme 
durch den Staat.
Im Zuge der in den letzten Jahren erfolgten Neupositionierung des 
Finanzplatzes wurde der Ruf nach einer Revision des Stiftungsrechtes 
laut. Dabei trug auch eine divergierende Rechtsprechung teilweise 
zur Aufweichung der rechtlichen Konturen der Stiftung und zu einer 
allgemeinen Verunsicherung sowohl bei den Finanzdienstleistern als 
auch bei der Kundschaft bei.
Die Regierung ist der festen Überzeugung, dass es gerade in einer 
Zeit globaler Verunsicherung und eines zunehmend harten Wettbewerbs 
im Bereich der Finanzdienstleistungen unvorhersehbare negative 
Folgen hätte, wenn die bestehenden Unsicherheiten nicht behoben 
würden. Der vorgelegte Entwurf zur Revision des Stiftungsrechts 
verfolgt deshalb vor allem die Zielsetzung, allfällige Mängel zu 
beseitigen und durch gewisse gesetzgeberische Klarstellungen 
Rechtsunsicherheiten zu beheben. Die Regierung verspricht sich davon 
eine weitere Stärkung der liechtensteinischen Stiftung als 
juristische Person im Allgemeinen die Sicherung des Vertrauens in 
die liechtensteinische Stiftung als eines der wichtigsten 
Instrumente des Finanzplatzes sowie die Festigung der Anerkennung 
der liechtensteinischen Stiftung durch das Ausland.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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