pafl: Haager Trust - Übereinkommen
(ots)
Vaduz, 14. Juli (pafl) -
Die Regierung hat am 12. Juli 2004 den Beitritt zum Übereinkommen über das auf die Anerkennung von trusts anzuwendende Recht (Haager Trust Übereinkommen; HTÜ) vom 1. Juli 1985 beschlossen. Bevor der Landtag befasst wird, sind die interessierten Kreise zu einer Vernehmlassung bis 3. September 2004 eingeladen. Der Vernehmlassungsbericht kann auch von weiteren Personen bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li-Vernehmlassungen bezogen werden.
Schon 1926 hat der trust als Treuhänderschaft gemäss Art. 897 ff. PGR Eingang in die liechtensteinische Rechtsordnung gefunden. Der trust hat in den letzten Jahren über die angelsächsische Welt hinaus zunehmende Bedeutung als Instrument zur Gestaltung von Vermögensverhältnissen oder der Nachfolge in Unternehmen erlangt. Da auch der liechtensteinische Finanzplatz international vernetzt ist, stellt sich die Frage nach der Anerkennung liechtensteinischer Treuhänderschaften im Ausland. Andere strukturell vergleichbare Finanzplätze, vor allem im angelsächsischen Raum, aber auch Luxemburg sind dem Abkommen bereits beigetreten; die Schweiz bereitet einen Beitritt derzeit vor. Das Selbstverständnis und die internationale Ausrichtung des liechtensteinischen Finanzplatzes legen einen Beitritt Liechtensteins zum Haager Trust-Übereinkommen nahe.
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