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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Haager Trust - Übereinkommen

(ots)

Vaduz, 14. Juli (pafl) -

Die Regierung hat am 12. Juli 2004
den Beitritt zum Übereinkommen über das auf die Anerkennung von 
trusts anzuwendende Recht (Haager Trust – Übereinkommen; „HTܓ) vom 
1. Juli 1985 beschlossen. Bevor der Landtag befasst wird, sind die 
interessierten Kreise zu einer Vernehmlassung bis 3. September 2004 
eingeladen. Der Vernehmlassungsbericht kann auch von weiteren 
Personen bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im 
Internet unter www.rk.llv.li-Vernehmlassungen bezogen werden.
Schon 1926 hat der trust als Treuhänderschaft gemäss Art. 897 ff. 
PGR Eingang in die liechtensteinische Rechtsordnung gefunden. Der 
trust hat in den letzten Jahren über die angelsächsische Welt hinaus 
zunehmende Bedeutung als Instrument zur Gestaltung von 
Vermögensverhältnissen oder der Nachfolge in Unternehmen erlangt. Da 
auch der liechtensteinische Finanzplatz international vernetzt ist, 
stellt sich die Frage nach der Anerkennung liechtensteinischer 
Treuhänderschaften im Ausland. Andere strukturell vergleichbare 
Finanzplätze, vor allem im angelsächsischen Raum, aber auch 
Luxemburg sind dem Abkommen bereits beigetreten; die Schweiz 
bereitet einen Beitritt derzeit vor. Das Selbstverständnis und die 
internationale Ausrichtung des liechtensteinischen Finanzplatzes 
legen einen Beitritt Liechtensteins zum Haager Trust-Übereinkommen 
nahe.

Kontakt:

Roland Marxer
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Telefon 00423 236 60 50
Telefax 00423 236 60 59
roland.marxer@aaa.llv.li

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