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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Änderungen im Bankengesetz

(ots)

Vaduz, 15. Juli (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Bankengesetzes und des 
Investmentunternehmensgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. 
Gegenstand des Berichts ist die Umsetzung der Richtlinie 2000/64/EG 
ins nationale Recht. Mit dieser Richtlinie werden zwei Richtlinien 
des Europäischen Wirtschaftsraums im Hinblick auf den 
Informationsaustausch mit Drittländern abgeändert.
In den von Liechtenstein in dieser Hinsicht bereits umgesetzten 
Richtlinien wird der Austausch von Informationen zwischen den 
zuständigen Behörden oder Stellen eines Mitgliedstaates oder 
verschiedener Mitgliedstaaten untereinander gestattet. Den 
Mitgliedstaaten ist es gemäss diesen Richtlinien freigestellt, 
Kooperationsvereinbarungen über den Informationsaustausch mit den 
zuständigen Behörden eines Drittstaates zu treffen. Dieser 
Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden eines 
Drittstaates ist bereits in den entsprechenden Liechtensteinischen 
Gesetzesbestimmungen vorgesehen.
Die gegenständliche Richtlinie bezweckt nunmehr eine darüber 
hinausgehende Regelung. Für den jeweiligen Anwendungsbereich der zu 
abändernden Richtlinien sollen im Rahmen von 
Kooperationsvereinbarungen auch dann Informationen ausgetauscht 
werden können, wenn es um einen Austausch mit bestimmten anderen 
Behörden oder Stellen dieser Drittstaaten geht, sofern der Schutz 
der mitgeteilten Informationen durch das Berufsgeheimnis in 
angemessener Weise gewährleistet ist.
Dieser Informationsaustausch muss weiterhin – gemäss den 
abzuändernden Richtlinien - der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen 
Aufgaben der genannten Behörden oder Stellen dienen. Wenn die 
Informationen aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, dürfen sie 
nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Behörden dieses 
Mitgliedstaates, die diese Informationen mitgeteilt haben, und 
gegebenenfalls nur für Zwecke weitergegeben werden, denen diese 
Behörden zugestimmt haben.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Edgar Nipp
Tel.: +423/236 60 15

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