pafl: Änderungen im Bankengesetz
(ots)
Vaduz, 15. Juli (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Bankengesetzes und des Investmentunternehmensgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Gegenstand des Berichts ist die Umsetzung der Richtlinie 2000/64/EG ins nationale Recht. Mit dieser Richtlinie werden zwei Richtlinien des Europäischen Wirtschaftsraums im Hinblick auf den Informationsaustausch mit Drittländern abgeändert.
In den von Liechtenstein in dieser Hinsicht bereits umgesetzten Richtlinien wird der Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden oder Stellen eines Mitgliedstaates oder verschiedener Mitgliedstaaten untereinander gestattet. Den Mitgliedstaaten ist es gemäss diesen Richtlinien freigestellt, Kooperationsvereinbarungen über den Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden eines Drittstaates zu treffen. Dieser Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden eines Drittstaates ist bereits in den entsprechenden Liechtensteinischen Gesetzesbestimmungen vorgesehen.
Die gegenständliche Richtlinie bezweckt nunmehr eine darüber hinausgehende Regelung. Für den jeweiligen Anwendungsbereich der zu abändernden Richtlinien sollen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen auch dann Informationen ausgetauscht werden können, wenn es um einen Austausch mit bestimmten anderen Behörden oder Stellen dieser Drittstaaten geht, sofern der Schutz der mitgeteilten Informationen durch das Berufsgeheimnis in angemessener Weise gewährleistet ist.
Dieser Informationsaustausch muss weiterhin gemäss den abzuändernden Richtlinien - der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Aufgaben der genannten Behörden oder Stellen dienen. Wenn die Informationen aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaates, die diese Informationen mitgeteilt haben, und gegebenenfalls nur für Zwecke weitergegeben werden, denen diese Behörden zugestimmt haben.
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